Mit 299 km/h rast der Töff-Fahrer über die Autobahn. Er befindet sich dabei auf der linken der drei Fahrspuren. Plötzlich schwenkt ein Skoda nach links, um mit etwa 120 km/h einen Sattelzug auf dem mittleren Fahrstreifen zu überholen. Mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 190 km/h prallt der Töff-Fahrer gegen das linke Fahrzeugheck und verletzt sich schwer.
Der Unfall ereignete sich bereits am 6. Mai 2022 auf der A9 bei Allersberg im deutschen Bundesland Bayern. Im Rahmen einer Verkehrssicherheitskampagne teilt die Polizei Mittelfranken am vergangenen Montag auf X ein Video des Unglücks. Damit löst sie eine Diskussion unter den Nutzern aus. «Wer ist in dem Fall schuld? Motorrad weil zu schnell, Pkw, weil beim Spurwechsel nicht richtig geschaut?», fragt jemand.
«Einfach nur lebensmüde»
Während einige rätseln, sind sich andere sicher. «Wir sind uns einig, dass der PKW-Fahrer die Hauptschuld trägt», hält jemand fest. Doch viele sehen die Schuld beim Töff-Fahrer: «Wer mit 300 km/h unterwegs ist, provoziert Unfälle förmlich. Niemand kann sowas vorher sehen, das ist einfach nur lebensmüde», schreibt ein User.
Auch die Polizei stellt die Schuldfrage. Polizeisprecher Christian Seiler sagte der «Bild»: «Wenn ich mit meinem Fahrzeug überhole, muss ich auf den nachfolgenden Verkehr achten, damit keiner geschädigt wird.» Und weiter: «In dem Fall hat der Skoda-Fahrer das Motorrad wohl übersehen.»
Doch auch den Töff-Fahrer ist laut der mittelfränkischen Polizei nicht aus dem Schneider: «Zugleich muss ich auch auf der Autobahn meine Geschwindigkeit so anpassen, dass ich immer die Kontrolle über mein Fahrzeug hab.»
Töff-Fahrer verurteilt
Gegen beide Beteiligten wurde ein Strafverfahren eingeleitet. «Gegen den Autofahrer wegen gefährlicher Körperverletzung – gegen den Motorradfahrer wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens», so Seiler. «Der Biker war mit 299 km/h unterwegs», erklärt er. «Da muss man davon ausgehen, dass er eine möglichst hohe Endgeschwindigkeit erreichen wollte.»
Das Gericht verurteilte den 21-jährigen Töff-Fahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Dies wegen seiner «verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise», wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Heike Klotzbücher, der «Bild» sagt. Für ein verbotenes Rennen brauche es kein zweites Fahrzeug. Dem Nürnberger wurde der Führerschein für sechs Monate entzogen. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt – er war also nicht vorbestraft.
Der Autofahrer kam ungeschoren davon. Laut Klotzbücher wurde das Verfahren eingestellt: «Beim Autofahrer wurde kein Fehlverhalten festgestellt.» (gs)