«Ich stehe nicht vor Gericht»
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Trump-Anklägerin Fani Willis:«Ich stehe nicht vor Gericht»

«Stehe nicht vor Gericht!»
Der denkwürdige Auftritt der Trump-Anklägerin

Die Anklägerin von Ex-Präsident Donald Trump im Prozess wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia hat sich gegen Vorwürfe des Fehlverhaltens im Amt verteidigt.
Publiziert: 16.02.2024 um 04:56 Uhr
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Aktualisiert: 16.02.2024 um 07:55 Uhr
Sichtbar wütend: Fani Willis ging auf die Gegenseite los.
Foto: keystone-sda.ch

Bei einem Gerichtstermin in Atlanta stellte sich die zuständige Bezirksstaatsanwältin Fani Willis (53) am Donnerstag den Fragen der Gegenseite – ursprünglich hatte sie versucht, diesen Auftritt im Zeugenstand zu vermeiden. Willis leitet die Anklage gegen Donald Trump (77) und weitere Beschuldigte wegen des mutmasslichen Versuchs, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 im Bundesstaat Georgia umzukehren.

Die Anwälte Trumps sowie die eines Mitangeklagten geben an, Willis und ihr Kollege, Staatsanwalt Nathan Wade, seien wegen einer Liebesbeziehung in einen Interessenkonflikt geraten. Der Vorwurf lautet unter anderem, Wade sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen.

Willis hat eine persönliche Beziehung zu Wade schon an früherer Stelle eingeräumt, betont aber, dass es keinen Interessenkonflikt gebe, der es rechtfertigen würde, sie von dem Fall abzuziehen. Am Donnerstag erklärte sie mehrfach, für gemeinsame Unternehmungen immer selbst gezahlt zu haben und legte dabei Wert auf die Aussage, finanziell unabhängig zu sein.

Gerichtstermin im Livestream

Die Anhörung in Atlanta wurde unter anderem auf Youtube und CNN live übertragen – das ist in den USA nicht unüblich. Weniger üblich war der Einblick in das Privatleben der Trump-Anklägerin. Neben ihr und Wade wurden auch ehemalige und aktuelle Kollegen befragt, die sich mitunter sichtbar unwohl fühlten.

Mit ihren Fragen zielten die Anwälte der Gegenseite auf Details der romantischen Beziehung zwischen Wade und Willis ab. Sie legten dabei etwa einen Fokus darauf, wo und wann die beiden gemeinsam genächtigt und wie sie es mit Ausgaben bei gemeinsamen Aktivitäten gehandhabt hatten. Interessiert waren sie ausserdem daran, wann genau die Beziehung begann und wann sie endete.

Willis hatte Wade im November 2021 eingestellt, um mit an dem Fall zu arbeiten. Wade und Willis sagten beide aus, ihre romantische Beziehung habe erst 2022 begonnen und im Sommer 2023 geendet. Die Aussage einer weiteren Zeugin stellt diese Zeitleiste jedoch infrage.

Geladene Stimmung

Die Bezirksstaatsanwältin war merkbar wütend. Sie bezeichnete einige Fragen als «beleidigend» und warf der Gegenseite an mehreren Stellen vor, zu lügen oder Gegebenheiten falsch darzustellen. An einem Punkt sagte Willis: «Glauben Sie, ich stehe hier vor Gericht? Diese Leute stehen vor Gericht, weil sie versucht haben, eine Wahl im Jahr 2020 zu stehlen. Ich stehe hier nicht vor Gericht, egal, wie sehr Sie versuchen, mich vor Gericht zu stellen.»

Die Anwälte der Gegenseite fielen ihre wiederum häufiger ins Wort, sodass der zuständige Richter Scott McAfee die Anhörung an einer Stelle für wenige Minuten unterbrach und zu Professionalität mahnte: In einem Raum, der «grösstenteils mit Anwälten gefüllt» sei, bat McAfee die Beteiligten dringend darum, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu achten.

Verfahren könnte ins Wanken geraten

Die Anschuldigungen gegen Willis waren ursprünglich von den Anwälten eines Mitangeklagten, Trumps einstigem Wahlkampfhelfer Mike Roman, erhoben worden. Diese hatten McAfee nicht nur aufgefordert, Willis von dem Fall abzuziehen, sondern auch, die gesamte Anklage gegen ihren Mandanten fallenzulassen. Der Forderung schlossen sich Trump und weitere Mitangeklagte an.

Sollte Willis tatsächlich disqualifiziert werden, könnte ihre Nachfolge erneut darüber entscheiden, ob die Anklage gegen Trump und die verbleibenden 14 Angeklagten fortgesetzt werden soll. Vier der ehemaligen Weggefährten des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers sind bereits eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingegangen und haben sich schuldig bekannt. (SDA)

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