Slowakischer Korruptionsfall
Slowakischer Staatsanwalt fordert 25 Jahre für Mord an Jan Kuciak

Für die Ermordung des slowakischen Ringier-Journalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten Martina Kusnirova fordert der Staatsanwalt harte Strafen: Alle Angeklagten sollen für 25 Jahre hinter Gitter.
Publiziert: 24.07.2020 um 12:53 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2020 um 14:24 Uhr
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Schwer bewaffnete Polizisten führen die Angeklagten im vergangenen Dezember im slowakischen Pezinok ins Gericht: Schütze Miroslav M. (Mitte) und der mutmassliche Auftraggeber Marian Kocner (rechts).
Foto: keystone-sda.ch

Im slowakischen Journalistenmord-Prozess hat der Staatsanwalt jeweils 25 Jahre Gefängnis für alle drei Angeklagten verlangt. Ihre Schuld am Tod des Ringier-Journalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten Martina Kusnirova sei «zweifelsfrei erwiesen», sagte der Ankläger am Donnerstag in seinem abschliessenden Plädoyer. Die beiden 27-Jährigen wurden am 21. Februar 2018 in ihrem Haus erschossen.

Der Investigativ-Journalist Kuciak hatte über zwielichtige Geschäfte des Unternehmers Marian Kocner berichtet, aber auch über andere Verfilzungen von Politik und Geschäftemacherei. Eine erst nach seinem Tod veröffentlichte Reportage löste Massendemonstrationen gegen Korruption aus und führte zum Rücktritt der damaligen Regierung.

Seit Januar müssen sich vor einem Sondergericht in Pezinok nordöstlich von Bratislava der Millionär Kocner als mutmasslicher Auftraggeber und die als Organisatorin der Tat angeklagte Alena Z.* sowie wegen Mittäterschaft der Ex-Polizist Tomas S.* verantworten.

Handy-Kommunikation belastet Millionär

Sie werden vom bereits rechtskräftig als Mitorganisator verurteilten Kronzeugen Zoltan A.* und dem ebenfalls geständigen Todesschützen Miroslav M.* belastet, die deshalb nicht mehr im Hauptverfahren angeklagt sind.

Neben Zeugenaussagen und Expertengutachten belegte Kocners entschlüsselte Handy-Kommunikation, dass dieser vor dem Mord nicht nur Kuciak, sondern auch andere Journalisten bespitzeln liess, die kritisch über seine Geschäfte berichteten.

Das Gericht hatte am Donnerstag die von den Verteidigern gewünschte Fortsetzung der Beweisführung abgelehnt und stattdessen die Schlussplädoyers von Anklage und Hinterbliebenenvertretung angeordnet. Abschliessend legte es als voraussichtlich letzte Gerichtstermine den 31. Juli und 5. August fest. Danach erwarten Prozessbeobachter die Urteilsverkündung. (SDA)

*Namen geändert

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