Das Pfälzische Oberlandesgericht musste ein spezielles Urteil publizieren: Eine schwangere Frau zog vor Gericht, nachdem sie ihren Ehemann betrogen hatte. Sie würde sich gerne scheiden lassen, das Kind, das sie erwartet, ist von einem anderen Mann. Sie beantragte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Härtefallscheidung – und blitzte ab.
In Deutschland müssen Paare, wollen sie sich scheiden lassen, ein Jahr warten, bevor sie es gesetzlich geltend machen können. So will man sicherstellen, dass sich die Ehepartner ihrer Gefühle und Absichten klar sind. Dieses sogenannte Trennungsjahr war in dem Fall des Ehepaars noch nicht ausgelaufen, wie «Spiegel» berichtet.
Keine Scheidung
Laut dem Urteil kann eine Scheidung während eines ablaufenden Trennungsjahres nur dann geltend gemacht werden, soll eine «unzumutbare Härte» bei dem Ehepartner oder der Ehepartnerin festgestellt werden. Im Fall der Ehefrau sei dies jedoch nicht so – das Gericht betonte, die Berufung der Ehefrau bezog sich «auf eigene gravierende Unzulänglichkeiten».
Gültig wäre ein Antrag nur, würde er von dem Ehemann gestellt werden. Das Noch-Ehepaar muss nun bis zum Ende des Trennungsjahres warten, bis sie sich offiziell scheiden dürfen. Laut Gerichtsurteil ist das jedoch erst im August 2024. Zuvor blitzte die Frau bereits beim Amtsgericht Zweibrücken ab. (zun)