Schluss mit straffrei
Deutschland will Schweizer Verkehrssünder richtig zur Kasse bitten

Schweizer Verkehrssünder sind in Deutschland bislang oft straffrei davon gekommen. Damit soll nun Schluss sein. Ein neues Gesetz ist in Vorbereitung.
Publiziert: 18.08.2023 um 11:14 Uhr
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Aktualisiert: 18.08.2023 um 12:31 Uhr
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Die deutsche Polizei hat zu viel Aufwand mit Schweizer Rasern, deshalb soll sich künftig das Bundesamt für Justiz um grenzüberschreitende Bussen kümmern (Symbolbild).
Foto: imago images/vmd-images

Wer als Schweizer in Deutschland geblitzt wird oder falsch parkt, soll künftig konsequenter zur Kasse gebeten werden. Das berichtet der «Südkurier». So sieht es das Umsetzungsgesetz des neuen Polizeivertrags zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz vor. Doch nicht nur als Schweizer in Deutschland sollte man sich künftig besser an die Verkehrsregeln halten. Umgekehrt gilt das Gesetz auch. Heisst: Verstösse von Deutschen werden in der Schweiz ebenfalls intensiver geahndet.

Mit dem Vertrag werde die Vollstreckung von Strafen mit der Schweiz vereinfacht und an die Praxis in der EU angeglichen, heisst es in einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des Stuttgarter Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (52). In Zukunft wird das deutsche Bundesamt für Justiz sich um die grenzüberschreitenden Geldstrafen kümmern. Das soll die Polizei- und Bussgeldbehörden entlasten. Bisher wurden Strafen für Schweizer nach Vergehen in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt, weil der Aufwand für die deutschen Behörden zu gross gewesen wäre.

Falschparken und Strassenrennen werden erfasst

Von dem Abkommen sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gleichermassen betroffen. Falschparken wird genauso erfasst wie ein illegales Strassenrennen. Die Bundesregierung will dem Bundesamt für Justiz dafür zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. 

Wohlgemerkt, komplett hilflos standen die deutschen Behörden Schweizer Rasern bislang nicht gegenüber. Verstösst ein Schweizer im Ausland gegen ein Gesetz, kann er nach den Gesetzen seiner Heimat bestraft werden. Im Falle eines Verkehrsvergehens konnte ein deutsches Gericht das Vergehen so an die Kollegen in der Schweiz melden. 

Strafgelder bleiben neu im eintreibenden Land

Wie aus dem «Südkurier»-Bericht hervorgeht, litt vor allem die Polizei unter dem grossen Aufwand. Zudem seien die Erfolgsaussichten gering gewesen, heisst es. Gleichzeitig fehlten auch den Schweizer Behörden vielfach die Mittel, Bussen von deutschen Verkehrssündern einzutreiben. 

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Mit dem neuen Gesetz bleiben die Strafgelder im eintreibenden Land. Die hohen Schweizer Strafen gegen deutsche Autofahrer fliessen so beispielsweise in die deutsche Bundeskasse. 

6000 Vergehen von Schweizern in Deutschland

Die deutsche Regierung rechnet mit jährlich 5000 eingehenden und 6000 ausgehenden Vollstreckungsersuchen im Bereich Verkehr. Bedeutet konkret: Man geht von 6000 Vergehen von Schweizer Verkehrsteilnehmern aus, die zur Kasse gebeten werden sollen.

Der neue Polizeivertrag soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Laut «Südkurier» liefern sich Schweizer, die mit aufgemotzten Boliden unterwegs sind, immer wieder Rennen in Deutschland. Allein im Mai habe es zwei solcher Vorfälle gegeben. In einem Fall waren zehn Fahrzeuge beteiligt – alle hatten ein Schweizer Kontrollschild.

Politiker erfreut über neues Abkommen

Das deutsche Verkehrsrecht führt diesbezüglich den Straftatbestand «unerlaubter Kraftfahrzeugrennen», der mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Kommen Menschen zu Schaden, kann sich die Strafe auf bis zu zehn Jahre erhöhen. 

Politiker Gastel zeigt sich über die Pläne der Bundesregierung erfreut: «Für massive Verkehrsgefährdungen, wie sie mit illegalen Autorennen riskiert werden, kann und darf es keinen Rabatt geben. Daher ist es an der Zeit, dass endlich gegen rücksichtslose Raserei und Gefährdungen Unbeteiligter durchgegriffen wird.» Er befürworte «diesen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit». (nad)

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