Rache-Attacke gegen Ex
St. Galler Gericht verurteilt Sprayer dank Rechtschreibfehler

Wegen Liebeskummer rastete ein Mann aus, warf Eier an die Hauswand seiner Verflossenen und zückte auch eine Sprühdose. Weil ihm dabei ein Schreibfehler unterlief, wurde er überführt und verurteilt.
Publiziert: 18.10.2023 um 14:26 Uhr
1/2
Ein Mann rächte sich an seiner Ex und besprühte den Asphalt vor ihrer Wohnung und die Tiefgarageneinfahrt mit einer Beleidigung. (Symbolbild)
Foto: pixabay

Er liess seiner Wut freien Lauf. Ein Mann Mitte vierzig rastete nach dem Ende seiner Beziehung aus. Er fuhr zum Wohnort seiner Ex und warf mehrere Eier an die Hauswand. Dann sprühte er mit gelber Farbe eine Beleidigung, die aus zwei Wörtern bestand, gegen die Frau auf den Asphalt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. 

Doch das schien die Wut des arbeitslosen Mechanikers nicht zu besänftigen. Vier Monate später suchte er den Wohnort seiner Ex erneut auf.

Der gleichen Beschimpfung wie beim letzten Mal fügte er noch den Vornamen der Frau hinzu, diesmal sprühte er sie an die Einfahrt der Tiefgarage, aufs Trottoir und noch auf die Wand gegenüber der Garage.

Knast für wütenden Ex

Dabei machte er immer wieder denselben Rechtschreibfehler. So kam die Polizei einem Verdächtigen auf die Schliche, an dessen Finger man dann auch Farbreste fand. Den Mann ist vor dem Kreisgericht-Werdenberg-Sarganserland der Prozess gemacht worden.

Der Mann bestritt die Vorwürfe, sein Anwalt forderte einen Freispruch. Vergeblich. Für die beiden Racheaktionen wurde der Sprayer verurteilt. Er muss für 120 Tage ins Gefängnis und eine Busse von 300 Franken zahlen. (gs)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?