Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt gegen den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59). Warum? Er ist Anfang August an Corona erkrankt und soll die Quarantänepflicht nicht eingehalten haben.
Lauterbach wurde bereits mehrfach angezeigt, weil er frühzeitig die Quarantäne abgebrochen hatte. Bereits nach fünf Tagen war er wieder draussen unterwegs und nahm sogar an einer Sitzung des Bundeskabinetts teil. Damals teilte ein Ministeriumssprecher mit, dass Lauterbach einen PCR-Test gemacht habe und keine Ansteckungsgefahr mehr bestünde. Dieses Vorgehen entsprach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).
Nur: Entscheidend sind nicht diese Empfehlungen, sondern die Regelungen der Bundesländer. Der Gesundheitsminister hielt sich zu der Zeit in Berlin auf – da bestand eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Ermittlungen sind noch am Laufen
Es bestand zwar Möglichkeit, nach fünf Tagen bereits aus der Quarantäne entlassen zu werden, aber nur, wenn man einen negativen Test vorweist und 48 Stunden symptomfrei ist. Laut seinem Sprecher soll er dies gewesen sein. Im August äusserte sich Lauterbach gegenüber dem «Spiegel» zu den Anschuldigungen: «Ich habe keine Symptome mehr gehabt, keine Hals- oder Kopfschmerzen, sondern ich bin einfach noch nicht fit gewesen. Ich war 48 Stunden, bevor ich die Isolation beendet habe, negativ getestet gewesen – und zwar gleich dreimal.»
Bloss: Zugleich war ein PCR-Test des Gesundheitsministers positiv ausgefallen. Die Ermittlungen des Gesundheitsamts Berlin-Mitte laufen. (lrc)