Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land «gut vorbereitet», sagte Lauterbach.
Vorgeschrieben werden künftig in ganz Deutschland FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, in Flugzeugen dagegen entfällt diese. In Pflegeheimen und Kliniken muss ausserdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
Entweder Maske oder Test
Auch in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen können die einzelnen Bundesländer von Oktober an eine Maskenpflicht vorschreiben. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
Die Zahl der innerhalb einer Woche registrierten Corona-Infektionen ist in Deutschland zuletzt wieder leicht gestiegen. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Bundesländer mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draussen-Veranstaltungen, wenn Mindestabstände nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.
Geplant ist eine neue landesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. (SDA)