«Nicht notwendig»
Deutsches Gericht kippt 2G-Regel für Geschäfte

Die 2G-Regel für Geschäfte wurde im deutschen Bundesland ausser Kraft gesetzt. Mit der Begründung: Die Regel sei derzeit keine notwendige Schutzmassnahme.
Publiziert: 16.12.2021 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 16.12.2021 um 18:00 Uhr
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Wegen steigender Corona-Zahlen wurden in Deutschland die Massnahmen verschärft. In mehreren Bundesländern gilt für viele Geschäfte nur 2G, also nur Genesene oder Geimpfte.
Foto: AFP

Jetzt können auch wieder Ungeimpfte in Niedersachsen einkaufen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im deutschen Bundesland gekippt. Bis dato konnten nur Geimpfte oder Genesene in die Geschäfte.

Doch diese Massnahme sei derzeit nicht mehr notwendig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zudem sei sie voraussichtlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, weil verschiedene Geschäfte ausgenommen würden.

Von der 2G-Regel waren Lebensmittelhandel, Gartenmärkte und Elektronikreparaturläden ausgenommen. Dass die zuletzt genannten Geschäfte ausgenommen würden, Baumärkte beispielsweise aber nicht, habe keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, urteilte das Gericht.

Es wurde keine genaueren Nachforschungen angestellt

Die zahlreichen Ausnahmen reduzierten die Eignung der Regelung, ihre Infektionsschutzziele zu erreichen: Der grösste Teil der Kundenkontakte finde ohnehin in Lebensmittelmärkten statt, argumentierte das OVG. Zudem sei zweifelhaft, dass die 2G-Regel erforderlich sei.

Das Gericht habe schon mehrfach beanstandet, «dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten». Das Land habe aber keine genaueren Nachforschungen angestellt, um die Zielgenauigkeit der Schutzmassnahmen zu erhöhen.

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Zahlen in Deutschland sinken

In ihrer derzeitigen Ausgestaltung leiste die 2G-Regel im Einzelhandel nur einen geringen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens, hiess es weiter. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein «irrelevantes Niveau» reduziert werden. Die Regel greife in die Grundrechte ungeimpfter Kunden und von Betriebsinhabern ein. Auch die neue Omikron-Variante gebiete keine andere Bewertung.

Gleichzeitig sinken die Corona-Zahlen in Deutschland. Das Robert Koch-Institut meldete am Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 340.

Am Vortag hatte er noch bei 350 gelegen, vor einer Woche bei 422,3. Wie das RKI unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter weiter mitteilte, wurden binnen 24 Stunden 56'677 Neuinfektionen verzeichnet. (jmh/SDA/AFP)


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