Nachbarschafts-Zoff in Spanien
Frau nervt sich im TV über zu lauten Sex – 10'000 Franken Busse

Eine Spanierin prangert im Fernsehen ihre Nachbarin an: Sie habe zu «feurigen Sex», man könne daneben nicht schlafen. Für diesen Vorwurf muss sie zusammen mit dem TV-Sender nun 10'000 Franken Busse bezahlen, urteilt der Oberste Gerichtshof.
Publiziert: 02.08.2023 um 22:13 Uhr
Für den «feurigen» und vor allem lauten Sex soll die Frau von der Gemeinde sogar eine Busse wegen Lärmbelästigung erhalten haben. (Symbolbild)
Foto: Vidar Nordli Mathisen / Unsplash

Lärm, Risse in der Wand und Vibrationen so stark, dass Gegenstände aus den Schränken fielen. Das sind die Vorwürfe, die eine Spanierin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen an ihre Nachbarin richtet – mitten in der Morgenshow, wie die spanische Zeitung «El Debate» berichtet.

Grund dafür soll die «Feurigkeit» der Nachbarin sein. Für den lauten Sex soll sie von der Gemeinde sogar eine Busse wegen Lärmbelästigung erhalten haben. Wegen der Ausdrücke, welche die Frau hörte, vermutete sie ausserdem, ihre Nachbarin könnte als Prostituierte arbeiten. All das schilderte sie in einem rund zehnminütigen Bericht einem spanischen TV-Sender aus dem Jahr 2017.

10'000 Franken Entschädigung

Die beschuldigte Nachbarin fand den TV-Bericht alles andere als lustig. Sie erstattete Anzeige gegen die Frau und den Sender – wegen Verletzung der Rechte auf Ehre, Privatsphäre und Selbstbild. Man könne durch die Informationen in der Sendung Rückschlüsse auf ihre Person ziehen. In erster Instanz wurde das Urteil abgelehnt.

Das Gericht begründete die Entscheidung damals damit, die Enthüllungen der Frau in dem Bericht seien durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt. Der Oberste Gerichtshof in Spanien hiess die Klage nun aber gut.

Der Sender und die Frau müssen Entschädigungen in Höhe von 10'000 Euro bezahlen. Zudem muss der Sender das Urteil in den Nachrichten oder in der Morgenshow verkünden. Die Aussagen der Frau in der Sendung seien nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Lautstärke des Sex der Nachbarin sei von keinem öffentlichen Interesse, hielt das Gericht fest. (jl)


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