Nach Warnungen vor Kinderehen hat das irakische Parlament ein neues Gesetz zur Regelung von Familienangelegenheiten verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag für eine überarbeitete Fassung der Änderung des Personenstandrechts von 1959. Die vorherige Fassung war von Vertretern der Zivilgesellschaft scharf kritisiert worden. Sie hatten gewarnt, dass das Gesetz den Weg für Kinderehen ebnen könnte.
In der nun verabschiedeten Neufassung werde die bisherige Regelung zum Heiratsalter beibehalten, sagte der Abgeordnete Mohammed Anus der Nachrichtenagentur AFP. Das Mindestalter liege damit wie bisher bei 18 Jahren, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und eines Richters seien aber auch Eheschliessungen schon für 15-Jährige möglich. Vorher sollte das Schutzalter für Heirat auf neun Jahre gesenkt werden.
Heirat, Scheidung, Erbschaft oder das Sorgerecht für ihre Kinder
Der ursprüngliche Entwurf der Gesetzesnovelle hätte weitreichende Konsequenzen für die Rechte von Frauen gehabt. Die Aufhebung des bisherigen Personenstandsgesetzes von 1959, das als eines der fortschrittlichsten im Nahen Osten gilt, hätte Frauen wichtige Rechte bei Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft entzogen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnten vor einer drohenden «Umgehung des Verbots der Kinderehe» und einer massiven Gefährdung der Rechte von Mädchen und Frauen.
Dem neuen Personenstandrecht zufolge können sich Paare für schiitische oder sunnitische Regeln für Heirat, Scheidung, Erbschaft oder das Sorgerecht für ihre Kinder entscheiden. Gelehrte der beiden Strömungen des Islam sollen nun binnen vier Monaten entsprechende Regelungen festlegen, die dann noch vom Parlament beschlossen werden müssen.