Der deutsche Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schliessung von Geschäften und Schulen vor.
Die meisten Massnahmen sollen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100'000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schliessen.
In der namentlichen Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der grossen Koalition. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten die Grünen angekündigt, sich zu enthalten. Die weiteren Oppositionsparteien AfD, Linke und FDP lehnten die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab.
Die Regeln
Diese Regeln sollen regional bei der entsprechenden Inzidenz gelten:
-
Ausgangssperre: Der Ausgang zwischen 22 und 5 Uhr ist verboten, nur alleine Sport treiben ist bis 24 Uhr erlaubt. Auch zur Arbeit fahren ist erlaubt.
-
Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schliessen.
-
Restaurants: Restaurants dürfen ihre Waren nur per «Abgabe und Lieferung» verkaufen.
-
Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.
-
Homeoffice: Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten Homeoffice möglich machen, «wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen».
-
Schulen: Schon ab einer Inzidenz von 100 soll Wechselunterricht vorgeschrieben werden, ab einem Wert von 165 wird nur noch Distanzunterricht erlaubt.
-
Einzelhandel: Geschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksangebote dürfen ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr für alle öffnen. Doch Shoppen mit Termin soll mit negativem Corona-Test bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Danach ist nur noch «Click und Collect», einkaufen mit Anmelden, erlaubt.
-
Sport: Bei Inzidenzen über 100 soll Sport laut der aktuellen Kabinettsfassung des Notbremsen-Gesetzes in der Regel nur noch «allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands» erlaubt sein.
Frühestens ab Samstag
Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden.
Während der Sitzung demonstrierten in Berlin mehrere tausend Personen gegen die Massnahmen. Diese sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist. (gf/AFP)