Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann (38) gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (64) abgewiesen, schreibt «Bild.de».
Der deutsche Fernsehmoderator hatte Merkel wegen ihrer kritischen Einschätzung seines «Schmähgedichts» auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (65) verklagt. (Blick berichtete) Formal richtet sich die Klage gegen das Kanzleramt.
Eklat ausgelöst
Der Satiriker hatte mit dem satirischen Gedicht «Schmähkritik» in seiner Fernsehsendung 2016 einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Böhmermann sprach von Sex mit Tieren und von Kinderpornographie.
Merkel nannte das Gedicht damals «bewusst verletzend», wie Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als Fehler. 2017 drohte Böhmermann laut einem Medienbericht Merkel mit einer Klage.
Jetzt ist er mit seiner Forderung, die Kritik zu verbieten, gescheitert. Das Kanzleramt hatte sich aber ohnehin verpflichtet, dies nicht zu wiederholen. (man)