Meadows reichte am Mittwoch (Ortszeit) bei einem Bundesgericht in Washington eine Klage gegen die Ausschussmitglieder und gegen die Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, ein. Darin bezeichnete Meadows die Forderungen des Gremiums nach Auskünften und Dokumenten als zu weitgehend und rief das Gericht auf, diese ausser Kraft zu setzen.
Auch der Ex-Stabschef beruft sich auf das Exekutiv-Privileg
Meadows berief sich unter anderem auf das Vorrecht von US-Präsidenten, dem Kongress oder Gerichten gewisse Informationen vorzuenthalten - das sogenannte Exekutiv-Privileg. Mehrere frühere Mitarbeiter Trumps machen dies geltend, um Auskünfte zu dessen Amtszeit zu verweigern. Meadows argumentierte, die Anforderungen des Ausschusses brächten ihn in die «nicht haltbare Position», wählen zu müssen zwischen dem Exekutiv-Privileg des Ex-Präsidenten und den Befugnissen des Gremiums. Das Gericht solle die Rechtslage klären.
Rechtliche Schritte gegen Mark Meadows
Meadows hätte am Mittwoch zu einer Befragung vor dem Ausschuss erscheinen sollen, missachtete die Vorladung aber. Das Gremium hatte vorab bereits klar gemacht, falls Meadows nicht erscheinen sollte, werde dem Ausschuss keine andere Wahl bleiben, als strafrechtliche Schritte gegen ihn anzustossen. Die Entscheidung über eine mögliche Anklage Meadows' läge daraufhin beim Justizministerium.
Dieses Schicksal hat bereits den einstigen Chefstrategen Trumps, Steve Bannon, ereilt. Dieser hatte sich ebenfalls geweigert, bei den Untersuchungen mit dem Repräsentantenhaus zu kooperieren, und muss sich nun wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht verantworten.
Der Ausschuss im US-Repräsentantenhaus soll die Hintergründe des Angriffs auf das Kapitol untersuchen. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar den Sitz des US-Kongresses in Washington erstürmt. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, darunter ein Polizist. Trump musste sich wegen des Angriffs einem Amtsenthebungsverfahren stellen, weil er seine Anhänger zuvor in einer Rede bei einer Kundgebung aufgestachelt hatte. Am Ende des Verfahrens wurde der Republikaner freigesprochen.
(SDA)