Ende November 2019 wird in der niederländischen Kleinstadt Bergen, rund 50 Kilometer nördlich der Hauptstadt Amsterdam, ein grausiger Fund gemacht: In einem Haus wird die Leiche eines 58-jährigen Mannes gefunden. Die Polizei stellt schnell fest: Der Mann wurde ermordet.
BLICK-Informationen zeigen nun: Hinter der Tat soll der Schweizer Geschäftsmann Florian T.* (50) stecken! T. soll sich dabei nicht selbst an der Ermordung beteiligt haben, vielmehr handelt es sich laut Anklageschrift um einen Auftragsmord.
Auftraggeber aus der Finanzbranche
Das Motiv dahinter ist noch unklar. Laut den Behörden könnte aber ein geschäftlicher Streit zum Auftrag geführt haben. Wie eine mit der Sachlage vertraute Quelle gegenüber BLICK berichtet, sollen sich Florian T. und sein 58-jähriges Opfer gekannt haben.
T. ist seit Jahrzehnten in der Finanzbranche tätig und gehörte bis vor wenigen Jahren zur Führungsriege eines bekannten internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Anschliessend machte er sich selbstständig, blieb dem Finanzsektor allerdings weiterhin treu.
Killer noch nicht identifiziert
Nach dem Auftragsmord soll sich Florian T. nach Mazedonien abgesetzt haben. Im Sommer 2020 wurde er dort verhaftet und mehrere Monate lang festgehalten. Ende Jahr wurde er in die Niederlande ausgeliefert.
Wer den Mord ausgeführt hat, ist noch nicht abschliessend geklärt. In verschiedenen europäischen Ländern sollen Fahndungen gegen die Killer laufen, gemäss aktuellen Informationen soll es sich um mehrere Personen handeln.
T. bestreitet Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft soll gemäss der Anklageschrift Beweise vorlegen können, dass T. Kontakte mit den mutmasslichen Tätern gehabt habe. Auch die Beweise eines Auftragsmordes sollen der Staatsanwaltschaft vorliegen.
Am ersten Termin vor Gericht bestritt T. die Vorwürfe. «Ich bin unschuldig», sagte der 50-Jährige. Sein Anwalt forderte die vorübergehende Freilassung. «Mein Mandant hat ein leeres Strafregister. Es gibt keinen Grund, dass er in Untersuchungshaft bleiben muss. Er bleibt in den Niederlanden, bis der Prozess abgeschlossen ist.»
Die Staatsanwaltschaft hingegen vertritt den Standpunkt, dass T. sich mittels seiner internationalen Kontakte in ein anderes Land absetzen könnte. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verlängerte die Untersuchungshaft von Florian T., will aber eine allfällige vorübergehende Freilassung weiter prüfen.
Wann die Verhandlungen fortgeführt werden, ist noch unklar. Das EDA bestätigt gegenüber BLICK, dass ein Schweizer Bürger in den Niederlanden in Haft sitzt, macht allerdings keine weiteren Angaben. (zis)
*Name geändert