Er folterte mit Elektroschocks, schlug immer wieder zu und vergewaltigte sie. Drei Tage lang lag eine Frau (33) in Österreich gefesselt auf dem Bett in der Wohnung ihres Ex-Freundes Manuel E.* (31) in Wien-Meidling. Der Horror soll sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 9. bis 11. Juli abgespielt haben.
Als die 33-Jährige nach der Trennung noch ein paar Sachen aus der Wohnung von E. holen wollte, warf er sie zu Boden und quälte sie mit mehreren Stromschlägen. «Dann fesselte der Angeklagte die Hände des Opfers vor dem Körper mittels Kabelbindern und zusätzlich die Beine und verband diese Fesselungen miteinander, sodass das Opfer in der Embryostellung seitlich auf dem Bett lag», zitiert die «Kronen Zeitung» aus dem Bericht der Staatsanwaltschaft.
Damit sie nicht schreien konnte, verpasste er ihr einen Streifen Klebeband über den Mund und machte einen kleinen Schnitt, um seinem «Opfer das Atmen zu erleichtern». Im Anschluss soll er sie immer wieder geschlagen und vergewaltigt haben.
Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie
Wie schlimm die Frau dabei zugerichtet wurde, beweisen Fotos. Auch psychisch soll E. seine Ex-Freundin gequält haben. Unter anderem soll er gedroht haben, sie zu töten. Dabei steckte er ihr laut der Anklageschrift eine Schreckschusspistole in den Mund. Etwas Ähnliches soll er auch mit einem Samurai-Messer getan haben.
Nach drei Tagen gelang der Frau schliesslich die Flucht, als E. die Wohnung verliess, um einkaufen zu gehen. Laut einem Gerichtsgutachter leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie. Aber: Als E. seine Ex quälte, soll er zurechnungsfähig gewesen sein. Zurzeit sitzt der Mann in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Er weist die furchtbaren Vorwürfe zurück. Es sei keine Folter gewesen. Er spricht von Sado-Maso-Sex, der einvernehmlich gewesen sein. «Mein Mandant ist nicht schuldig. Er wusste von seiner Freundin erst spät, dass sie als Prostituierte arbeitet und ihm offensichtlich wegen Geld Liebe vortäuschte», wird der Anwalt von Manuel E. in der «Kronen Zeitung» zitiert. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar. Auch das geforderte Strafmass der Staatsanwaltschaft ist noch nicht bekannt. (jmh)
* Name bekannt