Auf einen Blick
- Rettungsaktionen aufgrund schlechter Planung und Selbstüberschätzung
- Rega fokussiert sich auf Rettung, unabhängig von Gründen der Notlage
- Etwa 4700 Franken pro Stunde für Polizeihelikopter-Einsatz in Österreich
Immer wieder hört man von mal mehr mal weniger erfahrenen Wanderern, die sich in den Bergen in Gefahr bringen. Nicht selten müssen sie mit aufwendigen und vor allem kostspieligen Rettungsaktionen gerettet werden. Im Nachhinein wird oft klar, dass schlechte Planung, unzureichende Ausrüstung und Selbstüberschätzung zu den gefährlichen Situationen führten.
So jüngst geschehen im benachbarten Vorarlberg, wo sich sechs junge Menschen im Alter von 20 bis 22 Jahren aufmachten, um das Bregenzerwaldgebirge zu besteigen. Am Sonntagnachmittag startete die Gruppe aus dem deutschen Baden-Württemberg unterhalb der Kobelalpe auf 973 Metern, wie die «Bild» schreibt. Gegen 17 Uhr befanden sie sich immer noch im Aufstieg zur 1830 Meter hohen Mörzelspitze.
Rettungskosten: rund 4700 Franken
«Aufgrund von Erschöpfung und unzureichender Ausrüstung», setzten die Deutschen den Notruf ab, wie eine Sprecherin der zuständigen Landespolizeidirektion Vorarlberg gegenüber «Bild» berichtet. Mit dem Polizeihelikopter «Libelle» – brachten Rettungskräfte die sechs Hobby-Wanderer in Sicherheit. Kostenpunkt: 5000 Euro pro Stunde (rund 4700 Franken).
Die österreichische Polizei stuft die Aktion der Gruppe als grob fahrlässig ein und prüft, ob sie die Kosten für die Rettungsaktion selbst tragen müssen. Denn der Helikopter ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Dieses werde auch die Rechnung stellen, hiess es vonseiten der Polizei.
«Wir retten, statt richten»
Könnte das auch fahrlässigen Wanderern in der Schweiz passieren? Adrian Schindler, Mediensprecher der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega, konnte auf Anfrage von Blick beruhigen: «Es kommt immer wieder vor, dass Personen zwar unverletzt sind, aber sich in einer Notsituation befinden und gerettet werden müssen. Dabei fokussiert die Rega auf ihre Aufgabe: Die Rettung. Wieso jemand in eine Notlage gerät, sei für die Rega unerheblich – ganz im Sinne von «wir retten, statt richten».
Die Rega verrechne ihre Einsätze nach deren Abschluss, wie Schindler weiter erklärt. Grundsätzlich tragen die geretteten Personen oder deren Versicherungen die Kosten. Bei fehlender Versicherungsdeckung kann die Rega ihren Gönnern die Kosten für selbst durchgeführte oder organisierte Hilfeleistungen erlassen, gemäss ihren Gönnerbestimmungen.
Dies gilt oft für Personen, die unverletzt aus Notsituationen gerettet werden. Bei Rega gäbe es als gemeinnützige Stiftung keine Ausschlüsse wie bei Versicherungen. Die Gönnerschaft unterstützt nicht nur die landesweite Luftrettung, sondern ermöglicht auch einen potenziellen Kostenerlass für Helikopter-Einsätze in der Schweiz, wenn keine Versicherung zahlungspflichtig ist, wie Rega erklärt.