Ein Mann (45) hat sich als Leiter der Handballnationalmannschaft von Kamerun ausgegeben: Er reiste im Januar 2024 mit einer Gruppe von 19 Personen am Flughafen Zürich in die Schweiz ein – und sein ganzes Team tauchte danach unter. Am Mittwoch steht der Mann nun vor dem Bezirksgericht Bülach.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kameruner die qualifizierte Förderung der rechtswidrigen Ein- und Durchreise in die Schweiz vor. Der Mann, der seit Januar im Gefängnis sitzt, soll mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft werden, die zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird. Er soll zudem für sechs Jahre des Landes verwiesen werden.
Bei der Ankunft in Zürich hatte der Afrikaner angegeben, mit seinem Team auf dem Weg an den Afrika-Cup in Ägypten unterwegs zu sein. Es habe sich aber nicht um Handballspieler gehandelt, heisst es in der Anklageschrift. Dies sei ein Vorwand gewesen, um die erforderlichen Dokumente zu erhalten. «Durch die falschen Angaben ermöglichte der Beschuldigte den 19 Personen die visumsfreie Einreise in die Schweiz.»
Landesverweis für Kameruner
17 vermeintliche Handballer reisten danach nach Frankreich weiter und tauchten dort unter. Zwei Kameruner blieben in der Schweiz; sie stellten ein Asylgesuch und tauchten daraufhin ebenfalls unter.
Der angebliche Leiter des Nationalteams wurde derweil verhaftet. Er und die Staatsanwaltschaft haben sich auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt. Der Mann ist damit geständig und mit der vorgeschlagenen Strafe einverstanden.
Dieser Urteilsvorschlag umfasst neben der bedingten Freiheitsstrafe und dem Landesverweis auch den Einzug von 17 Reisepässen. Diese werden der Kantonspolizei übergeben – sie kann diese bei ihrer Dokumentenprüfstelle für Schulungszwecke verwenden.
Das Gericht beschloss eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einen Landesverweis von sechs Jahren für den Mann aus Kamerun. Mit der Begleitung der vermeintlichen Handballmannschaft machte sich der 45-Jährige der qualifizierten Förderung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz und des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig. Er sitzt seit Januar im Gefängnis. Er wird nun entlassen, dem Migrationsamt übergeben und ausreisen müssen.