Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einen Vergleich zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft EVG vorgeschlagen. Die EVG soll zugestimmt haben und verzichtet auf den Mega-Bahnstreik.
Zuvor hatte die Deutsche Bahn am Samstagvormittag mitgeteilt, einen entsprechenden Eilantrag beim Arbeitsgericht eingereicht zu haben. Der bundesweite Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sei unverhältnismässig und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, lautete die Begründung.
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«Ein echter Kraftakt»
Obwohl die Bahn mehr als 10 Prozent Lohnerhöhung angeboten und sich mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe, habe diese am Ausstand von Sonntagabend an festgehalten. Der Eilantrag bei Gericht sei «im Interesse der Kundinnen und Kunden jetzt geboten», so die Deutsche Bahn weiter.
Nach dem Abwenden des Bahnstreiks warnt die Deutsche Bahn (DB) trotzdem vor Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr. «Die DB steht vor der grossen Herausforderung, rund 50'000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen. Zudem müssen die Fahrplandaten in die Auskunftssysteme eingepflegt werden. Das ist ein echter Kraftakt», war in einer am Nachmittag veröffentlichten Pressemitteilung zu lesen.
Ausschlaggebend bei der Einigung waren laut EVG Zusprüche der Deutschen Bahn bezüglich eines Mindestlohns. «Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt», sagte ein EVG-Sprecher. «Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen.»
Reise-Chaos gerade noch verhindert
Die EVG forderte das Unternehmen nun auf, «umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten». Sollte der Arbeitgeber «wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen», warnte der Sprecher zugleich.
Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, der Gang vor das Arbeitsgericht habe «sich für alle gelohnt». Das Unternehmen bestätigte, dass zum Vergleich die Verabredung gehöre, «nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses». Das Thema Mindestlohn sei «Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt».
Die EVG hatte ab Sonntag, 22 Uhr, zum dritten Warnstreik bei der Bahn in diesem Jahr aufgerufen und damit gedroht, den Schienenverkehr für 50 Stunden – bis in die Nacht zum Mittwoch – lahmzulegen. Die Folge wäre ein erneutes Reise-Chaos zulasten der Reisenden gewesen.
Der Streik hätte sich auch auf die Schweiz ausgewirkt. Wie die SBB am Freitag mitgeteilt hatte, wären die Züge der Schweizerischen Bundesbahnen nur bis zur Grenze verkehrt. (nad)