Gegen Urteil gewehrt
Gleiskiller Habte A. (41) bleibt in Psychiatrie

Habte A. (41) warf 2019 in Frankfurt (D) einen achtjährigen Buben vor einen ICE. Das Kind starb an Ort und Stelle. Dafür wurde ihm der Prozess gemacht. Der Mann aus Wädenswil ZH kam in die geschlossene Psychiatrie. Dagegen wehrte sich der Gleiskiller – ohne Erfolg.
Publiziert: 28.09.2021 um 10:43 Uhr
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Habte A. aus Wädenswil ZH muss in eine geschlossene Psychiatrie.
Foto: sah

Seine Tat schockierte: Der Eritreer Habte A.* (41) aus Wädenswil ZH schubste im Juli 2019 am Frankfurter Hauptbahnhof eine damals 40-jährige Mutter und ihren Sohn (†8) vor einen Zug. Die Mutter konnte sich noch zur Seite rollen, der Bub wurde vom Zug überfahren und starb.

Dafür kam Habte A. nicht ins Gefängnis. Nach Feststellung des Landgerichts litt der 41-Jährige seit dem Herbst 2018 unter einer paranoiden Schizophrenie. Er wurde als nicht schuldfähig eingestuft und kam dafür in die geschlossene Psychiatrie. Doch dagegen wehrte sich der Eritreer. Er legte Revision ein. Ohne Erfolg.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen Habte A. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Beschuldigten zurück.

Stiess Frau auf seiner Flucht um

Das Frankfurter Gericht erkannte zwar auf Mord und versuchten Mord. Wegen seiner Krankheit sei der Täter aber schuldunfähig. Er habe in der Wahnvorstellung gehandelt, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen vernichten zu müssen, beschrieb es der BGH. Das Landgericht entschied, dass der Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden soll. Sicherheitsverwahrung!

Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Er wies auch die Revision einer Frau zurück, die von dem Täter bei seiner Flucht umgestossen worden war und sich dabei den Ellbogen brach. Das Landgericht wertete dies als Körperverletzung, die Frau sah stattdessen einen Tötungsversuch. Der BGH verwarf allerdings ihre Revision. (jmh/AFP)

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