Freundin (†22) im Tessiner Hotel erdrosselt
Protz-Deutscher wegen Tötung rechtskräftig verurteilt

Vor vier Jahren erdrosselte ein Deutscher seine englische Freundin in einem Tessiner Hotel. Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig. Er muss 18,5 Jahre in den Knast und danach die Schweiz verlassen.
Publiziert: 03.08.2023 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 03.08.2023 um 12:13 Uhr
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Der Protz-Deutsche Dirk W. (32) und die britische Millionenerbin Anna R. (†22) während ihres Trips nach Singapur. Danach fuhren sie ins Tessin. Die Zeche musste immer Anna R. zahlen.

Die Verurteilung von Dirk W.* zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Tötung einer britischen Millionenerbin ist rechtskräftig. Der Mann hatte seine damals 22-jährige Freundin Anna R.* in einem Hotelzimmer in Muralto TI erwürgt.

Das Bundesgericht hat sämtliche Beschwerden des heute 34-Jährigen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Nebst der Freiheitsstrafe ordnete das Kantonsgericht Tessin eine Landesverweisung von 14 Jahren an.

Das höchste Schweizer Gericht folgt der Sicht der Vorinstanz, wonach die Frau nicht durch einen Unfall bei einvernehmlichen Sex-Spielen ums Leben kam. Das Tessiner Kantonsgericht habe sein Urteil sorgfältig begründet.

Zimmernachbarn hörten Streit

Anstatt sich in seiner Beschwerde mit den Ausführungen der Vorinstanz auseinander zu setzen, habe der Beschwerdeführer weitgehend einfach seine Sicht der Geschehnisse geschildert. Dies reicht jedoch nicht, sodass das Bundesgericht auf viele Punkte der Beschwerde gar nicht eingetreten ist.

Vieles war unklar in dem Fall. Was genau in jener Nacht des 9. April 2019 in Zimmer 501 des Ferienhotels La Palma au Lac in Locarno-Muralto passierte, konnte auch das Gericht in Lugano TI nicht eindeutig sagen. Sicher ist: Das Paar hatte in der Tatnacht im April 2019 eine Auseinandersetzung, weil der Verurteilte Schulden hatte und mit der Kreditkarte der Freundin mehrere Transaktionen tätigte. Zimmernachbarn hatten gehört, wie sich die beiden stritten.

«Kein Sex – nur Femizid»

W. hatte vor Gericht beteuert, der Tod seiner Geliebten sei aus Versehen beim erotischen Würge-Spiel passiert. Doch die Indizien der Staatsanwaltschaft wiesen auf einen heftigen Streit hin. «In jener Nacht gab es keinen Sex. Nur einen Femizid», sagte die Staatsanwältin Canonica Alexakis damals. Sie hatte 19 Jahre und 6 Monate Haft für den Deutschen gefordert.

Nebst der Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung ist auch der Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung und Veruntreuung rechtskräftig. Die Körperverletzung beging der Mann im Februar 2018. Damals schlug er auf der Toilette einer Bar zusammen mit einem weiteren Täter auf einen Mann ein. Das Opfer trug verschiedene Verletzungen davon. (SDA/zis)

* Namen geändert

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