Das Strafverfahren gegen den früheren Ballettdirektor der Staatsoper Hannover, Marco Goecke (51), wegen einer Hundekot-Attacke auf eine Journalistin ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Goecke habe einen mittleren vierstelligen Betrag an einen Verein gezahlt, der sich mit Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung befasse, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag.
Goecke hatte im Februar bei einer Ballettpremiere eine Kritikerin der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) im Foyer konfrontiert und ihr bei einer Auseinandersetzung Hundekot ins Gesicht geschmiert. Sie erstattete Anzeige. Goecke wurde von der Staatsoper der niedersächsischen Hauptstadt mit sofortiger Wirkung suspendiert, mit einem Hausverbot belegt und schliesslich entlassen.
Journalistin kritisierte Goeckes Inszenierung
Die Staatsanwaltschaft wertete den Angriff der Sprecherin zufolge als tätliche Beleidigung. Die Einstellung des Verfahrens begründete die Behörde damit, dass Goecke bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, nach der Tat Einsicht über das begangene Unrecht gezeigt habe, nicht unerhebliche wirtschaftliche Einbussen erlitten und dass auch seine Reputation durch den Vorfall gelitten habe.
Die betroffene Kritikerin der «FAZ», Wiebke Hüster, zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. «Für mich ist alles in Ordnung, so wie es ist», sagte Hüster der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Ein zivilrechtliches Verfahren, in dem sie ein Schmerzensgeld hätte einklagen können, strebt die Journalistin demnach nicht an.
Hintergrund für Goeckes Übergriff war eine wenige Tage zuvor erschienene Kritik der Journalistin über eine seiner Choreografien. In dem Artikel nannte die Kritikerin die Inszenierung eine «Blamage und eine Frechheit» und schrieb, die Zuschauer würden dabei «abwechselnd irre und von Langeweile umgebracht». (AFP)