Er soll sie vergewaltigt haben
US-Autorin reicht neue Klage gegen Trump ein

Autorin Jean Carroll wirft Donald Trump vor, sie in den Neunzigerjahren in einem Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Auf Grundlage eines neuen Gesetzes zieht sie nun vor Gericht.
Publiziert: 24.11.2022 um 19:53 Uhr
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Aktualisiert: 24.11.2022 um 22:23 Uhr
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Wies den Vergewaltigungsvorwurf stets zurück: Ex-US-Präsident Donald Trump.
Foto: keystone-sda.ch

Die US-Autorin Jean Carroll (78) ist mit einer neuen Klage gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump (76) vor ein New Yorker Gericht gezogen. Carrol wirft dem Republikaner vor, sie Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Wegen Körperverletzung und Rufschädigung verlangt Carroll nun unter anderem Schadenersatz, wie aus einer von ihren Anwälten am Donnerstag eingereichten Klageschrift hervorgeht. Trump hat den Vorwurf der Vergewaltigung mehrfach zurückgewiesen.

Bislang hatte Carroll Trump nicht wegen des Vergewaltigungsvorwurfes selbst angeklagt, sondern lediglich wegen Verleumdung. Denn die Frist für die Erhebung von Strafanzeigen wegen sexueller Übergriffe in den 1990er-Jahren war längst abgelaufen. Ein neues Gesetz im US-Bundesstaat New York sieht nun aber eine solche Klagemöglichkeit für Betroffene sexueller Gewalt in weiter zurückliegenden Fällen vor. Unmittelbar nach dessen Inkrafttreten am Donnerstag reichten Carrolls Anwälte die neue Klage ein.

Anhörung ausgesetzt

In dem seit einiger Zeit andauernden Verleumdungsverfahren geht es um Aussagen, die im Jahr 2019 getätigt wurden. Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf damals in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump wies die Anschuldigungen zurück – unter anderem mit den Worten, dass sie nicht sein Typ sei. Er warf ihr auch vor, nur ihr neues Buch verkaufen zu wollen. Carroll klagte daraufhin gegen Trump, weil er sie als Lügnerin dargestellt und damit verleumdet habe.

Im Oktober musste Trump in dem Verfahren unter Eid aussagen. Die Anhörung wurde dann aber von einem Berufungsgericht ausgesetzt, weil Richter klären müssen, ob Trump vor juristischen Konsequenzen für Äusserungen geschützt ist, die er während seiner Präsidentschaft von 2017 bis 2021 getätigt hat. (SDA/noo)

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