Dreiste Ausrede vor Gericht
CDU-Politiker Amthor wieder beim Rasen erwischt

Mit gut 120 km/h bretterte der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (29) durch eine 70er-Zone und wurde dabei erwischt. Gegen die Strafe wehrte er sich vor Gericht mit einer dreisten Ausrede.
Publiziert: 17.11.2021 um 15:03 Uhr
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Wurde wieder beim Rasen erwischt: CDU-Politiker Philipp Amthor.
Foto: imago

Er war zu schnell unterwegs – schon wieder. Jetzt muss Philipp Amthor (29) den Führerausweis für einen Monat abgeben. Der CDU-Politiker war im vergangenen Jahr in einer 70er-Zone mit 120 km/h geblitzt worden. Nun wurde er dafür vom Amtsgericht Pasewalk im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu einer Busse von 450 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet. Zum Prozess kam es, weil Amthor die Busse nicht zahlen wollte. Also ging es vor Gericht.

Der Anwalt des 29-Jährigen hatte zunächst noch bestritten, dass Amthor hinter dem Steuer sass. Dumm nur: Dem Gericht lag ein Blitzerfoto vor. Und der Politiker soll darauf zu erkennen sein.

«Ich habe mich in dem Verfahren selbst gar nicht eingelassen, sondern über einen facherfahrenen Anwalt einige Rechtsfragen prüfen lassen», erklärt sich Amthor im «Spiegel». Ausserdem sei es nicht falsch, einen Bussgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen. Das stehe jedermann zu. Gleichzeitig betont der Politiker auch, dass schnelles Fahren falsch sei.

In Lobbyaffäre verwickelt

Dabei ist Amthor Wiederholungsraser. Er musste schon einmal einen Monat das Auto stehenlassen, weil er den Führerausweis nach einer zu flotten Fahrt abgeben musste. Ob er jetzt wieder auf dem Beifahrersitz Platz nehmen muss, ist allerdings noch nicht ganz klar. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amthor kann noch Beschwerde einreichen. Und genau das würde er nun prüfen.

In die Schlagzeilen geriet Amthor durch seine Lobbyaffäre rund um das US-Start-up Augustus Intelligence. Der Politiker hatte sich für das Unternehmen eingesetzt und dafür im Gegenzug Aktienoptionen erhalten. Er bezeichnete das später als «Fehler» und erklärte, die Nebentätigkeit beendet zu haben. (jmh)

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