Die Schweiz lockert Corona-Massnahmen am Montag. In Baden-Württemberg gleich nördlich der Grenze werden die Massnahmen ab Montag dagegen verschärft. Das deutsche Bundesland teilt eine 316 Kilometer lange Grenze mit der Schweiz. Dabei scheint wie Tag und Nacht, welche Regeln jeweils auf der anderen Seite der Grenze gelten.
So dürfen Restaurants in der Schweiz ihre Terrassen wieder öffnen. Davon können unsere unmittelbaren deutschen Nachbarn nur träumen. Bei ihnen bleibt die Gastronomie ausnahmslos geschlossen. Bloss Abhol- und Lieferangebote sind erlaubt.
Dies, obschon die Inzidenz-Werte vielerorts in der Schweiz höher als in Baden-Württemberg liegen. Laut täglich aktualisierter 7-Tage-Inzidenz von SRF liegt der Wert im Kanton Uri derzeit bei 444, gefolgt von Genf, dem Wallis und Glarus mit den Werten 256, 227 und 219. Zürichs 7-Tage-Inzidenz liegt knapp unter 200. Die tiefsten Werte weisen Thurgau und die beiden Appenzell auf (112, 106, 56). Zum Vergleich: In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landes-Durchschnitt derzeit bei 173.
Ausgangssperre
Je nach Landkreis und Inzidenz, die drei Tage in Folge über 100 liegen müsste, gilt im Bundesland sogar eine Ausgangssperre. In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr darf dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus «triftigen Gründen» verlassen werden. Etwa bei einem medizinischen Notfall oder wenn es der Beruf erfordert. Spazieren oder Joggen sind keine Gründe. Auch jegliche Kontaktsportarten bleiben verboten.
Auch wenn die Inzidenz im Wohnort unter 100 liegt, dürfen sich privat maximal nur zwei Haushalte mit nicht mehr als fünf Personen über 14 Jahren treffen. Ausnahmen für Verwandte gibt es nicht. Liegt die Inzidenz über 100, darf sich ein Haushalt nur noch mit einer einzigen weiteren Person treffen. Ausnahmen gelten für Kinder und Paare. Bei einer Inzidenz über 200 muss an Schulen auch Fernunterricht eingeführt werden.
Fast ganz Baden-Württemberg betroffen
Von den verschärften Regeln sind demnach 39 der 44 Stadt- und Landkreise im Bundesland betroffen. Sie weisen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 auf, wie SWR berichtet.
Auch für einen Grenzübertritt in die Schweiz gelten weiterhin strenge Regeln. Denn Baden-Württemberg erachtet die Schweiz seit Weihnachten 2020 weiterhin als Risikogebiet. Grundsätzlich braucht man einen triftigen Grund, wenn man nicht in Quarantäne will. Einkaufen und Tourismus sind keine triftigen Gründe. Ausgenommen sind ab Montag Personen, die vollständig geimpft sind. (kes)