Deutsches Gericht gibt Frau Recht
Touristin verklagt Reiseanbieter, weil Hotel zu weit weg vom Strand liegt

Ein Luxusreise-Anbieter wird von dem Amtsgericht München zur Kasse gebeten. Der Grund: Eine Distanz von 1,3 Kilometer zum Strand wurde von dem Veranstalter als «wenige Gehminuten entfernt» beschrieben.
Publiziert: 24.06.2024 um 21:56 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2024 um 12:42 Uhr
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Weil das Hotel in den Costa Rica-Ferien zu weit vom Strand entfernt lag, klagte eine Touristin gegen den Reiseanbieter.
Foto: Shutterstock
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Janine EnderliRedaktorin News

Eine schöne Hotelanlage, gemütliche Zimmer und eine Distanz von «nur wenigen Gehminuten zu wunderschönen Stränden». Eine deutsche Touristin freute sich 2022 auf Ferien in Costa Rica. Besonders wegen der angepriesenen guten Lage hatte sich bei einem Reiseanbieter ein das gewählte Boutique-Hotel ausgesucht. In dem Tropenparadies angekommen, musste die junge Mutter jedoch feststellen: Das Hotel liegt ganze 1,3 Kilometer vom Strand entfernt.

Um an den Strand zu gelangen, musste die Frau mit ihrer Tochter (9) 25 Minuten zu Fuss gehen. An der Hotel-Rezeption sei ihr mitgeteilt worden, die beiden müssten ein Taxi dorthin nehmen.

Reiseanbieter muss rund 1800 Euro blechen

In Absprache mit einer lokalen Ansprechpartnerin des Reiseveranstalters vor Ort buchte die Mutter dann ein Ersatzhotel, wie «Focus» berichtet. Diese Kosten und Schadenersatz forderte sie vom Veranstalter zurück und zog vor Gericht. Die Frau fühlt sich vom Reiseanbieter getäuscht und wirft ihm vor, mit irreführenden Angaben geworben zu haben.

Die Richter des Amtsgerichts München gaben der Frau schliesslich recht. Ein 1,3 Kilometer entferntes Hotel könne nicht als «nur wenige Gehminuten» vom Strand entfernt bezeichnet werden. Für den Reiseveranstalter hat das Urteil Konsequenzen: Er muss 1795 Euro an die Mutter bezahlen. Darunter fallen die Kosten für ein Ersatzhotel und Schadenersatz.

Die 1,3 Kilometer zum Strand könnten nur bei einer Gehgeschwindigkeit von etwa 15,6 Kilometern in der Stunde in fünf Minuten zurückgelegt werden, hielt das Gericht fest. Das sei «selbst für erfahrene Läufer ein ambitioniertes Tempo» zitiert «Focus» die zuständigen Richter.

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