Im Coffeeshop Hillbilly Hotties in der Stadt Everett im US-Bundesstaat Washington erhält der Kunde heissen Kaffee von halbnackten Damen serviert, den sogenannten Bikini Baristas. Wobei «Bikini» meistens noch eine Übertreibung ist: Oft können die Kleidungsstücke der Angestellten nur noch als Fetzchen bezeichnet werden.
Für das Unternehmen ist das normal. Und per Gesetz auch nicht mehr anfechtbar. Das beschloss die Richterin Marsha Pechmann am Montag. Ihr Urteil: Die Angestellten dürften ihre Kleidung frei wählen.
Seit August lag der Coffeeshop in einem Gerichtsstreit mit der Stadtverwaltung. Diese hatte das Geschäft verklagt, weil der Betrieb die Moral der «Prostitution und Masturbation» unterstütze (BLICK berichtete).
«Besondere Werte, Ideen und Meinungen»
Die Klage hatte zum Ziel, dass zumindest gewisse Körperteile der Frau nicht zur Schau gestellt werden. Unter anderem: «Genitalien, die untere Hälfte der Pospalte oder die Brustwarzen der weiblichen Brust» schreibt «rt.com».
Die Richterin wies die Einsprache wegen «Verletzung der freien Meinungsäusserung» ab. Und fügte hinzu, dass es nicht ihre Verantwortung sei, über Geschmack oder Anstand zu richten. Denn: «Während einige Kunden die Bikinis als sexualisiert ansehen, vermitteln sie anderen Betrachtern besondere Werte, Überzeugungen, Ideen und Meinungen.» Wie etwa Körpervertrauen und Wahlfreiheit. (na)