US-Klage wegen Tricks
So schnell hast du ein Uber-Abo am Hals

In den USA läuft eine Klage gegen Uber. Der Vorwurf: Das Unternehmen trickst mit dem kostenpflichtigen Abonnement «Uber One» seine Kunden aus. Der Beobachter erklärt, worum es geht und wie es in der Schweiz aussieht.
Publiziert: 11.08.2025 um 15:16 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2025 um 15:43 Uhr
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Wer nicht aufpasst, schliesst in der Uber-Eats-App schnell ein Abo ab.
Foto: imago/Depositphotos

Darum gehts

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Julia Gubler
Beobachter

In den USA hat die Federal Trade Commisson (FTC) eine Klage gegen Uber eingereicht. Die Vorwürfe: Uber kassiere die Gebühren, ohne dass Kunden einem Abo gültig zugestimmt hätten. Und: Die Einsparungen, die das Abo verspreche, würden gar nicht gewährt – und die Kündigung gestalte sich schwierig.

Wie sieht das in der Schweiz aus? Kaum öffnet man die Uber-Eats-App, ploppt ein Banner auf: «Uber-One-Mitgliedschaft kostenlos – nur für kurze Zeit». Darunter ein dunkel eingefärbter Button mit der Aufschrift «kostenlos testen».

Was man nicht sofort sieht: Nach zwei Wochen kostet das Abo rund 15 Franken pro Monat. Schliessen kann man das Banner nur, wenn man auf einen verschwindend kleinen Pfeil oben rechts drückt. 

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

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Das ist nur eines von vielen Beispielen, wie Uber seine Kundinnen und Kunden zum Abschluss des Abos bewegen will. Es verspricht Vorteile wie kostenlose Lieferungen und Einsparungen bei den Service-Gebühren.

Mühsame Kündigung

Ein Selbstversuch in der Uber-Eats-App: Wer bei bestehendem Abo auf «Uber One» klickt, sieht zuerst eine Übersicht der Vorteile. Ganz unten unter «Mitgliedschaft verwalten» gelangt man – wiederum ganz unten – zur Option «Mitgliedschaft beenden».

Dann muss die Nutzerin erst einmal erklären, warum sie hinauswill. Darunter eine hellgraue Taste mit der Aufschrift «Stornierung fortsetzen» und darunter ein schwarzer Button «Uber One verlängern».

Instinktiv ist man versucht, den schwarzen, prominenten Button anzuklicken. Es folgen zwei weitere Schritte, in denen Abonnentinnen darauf aufmerksam gemacht werden, was sie verpassten, und gefragt werden, ob sie das Abo nicht stattdessen einfach pausieren wollten. Und jedes Mal wieder ein grauer (Abo beenden) und ein schwarzer Button (Abo verlängern oder pausieren).

Dark Patterns: Wie ist die rechtliche Situation in der Schweiz?

Dark Patterns sind Elemente oder Designs einer Webseite oder einer App, die das Verhalten des Benutzers beeinflussen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Countdowns, Hinweise auf die begrenzte Verfügbarkeit oder irreführende Pop-ups und Buttons. 

Die US-Verbraucherschutzbehörde wirft Uber vor, durch eine Kombination aus Täuschung, Intransparenz und Behinderung der Kündigungsmöglichkeiten einen unfairen Vorteil im Wettbewerb zu erzielen. In der Schweiz gilt diesbezüglich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses besagt, dass Angebote nicht irreführend sein dürfen. 

Und: Werden die Kunden beim Abschluss eines Abos absichtlich getäuscht, so bedeutet das zivilrechtlich, dass der Vertrag über das Abonnement nicht gültig zustande gekommen ist. Wenn sie eigentlich gar kein kostenpflichtiges Abonnement abschliessen wollten, so ist dieses auch nicht abgeschlossen. Heisst: Uber dürfte der hinterlegten Karte in diesem Fall keine Abo-Kosten belasten.

Uber wehrt sich

Auf eine Medienanfrage des Beobachters entgegnet Uber, der Anmeldeprozess sei einfach, klar und gesetzeskonform. Die Nutzer müssten dabei zustimmen, dass das Abo nach Ablauf der Probezeit kostenpflichtig werde. «Kündigungen können direkt in der App innerhalb von 20 Sekunden erfolgen – bis zu 48 Stunden vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums», so der Uber-Sprecher.

Das können Konsumenten tun

Wer versehentlich ein Abo abgeschlossen hat, kann die Praxis von Uber beim Seco melden. Dieses kann bei genügend Meldungen eine Klage einreichen, wenn es eine widerrechtliche Praxis sieht. Betroffene können zudem versuchen, bereits abgebuchte Beträge von Uber zurückzufordern. Der Rechtsweg gegen das Unternehmen mit Sitz in den USA lohnt sich bei geringen Beträgen aber nicht.

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