Bezeichnungen wie «planted.chicken» oder «Güggeli» werden bald nicht mehr auf Fleischersatzprodukten im Supermarkt zu lesen sein. Das hat das Bundesgericht am 2. Mai bei einem Urteil gegen das Schweizer Startup Planted entschieden. Der Rechtsstreit von 2022 findet somit ein Ende.
Zulässig sind dagegen Begriffe wie Nugget oder Wurst: «Wir haben es sehr positiv aufgenommen, dass das Bundesgericht generelle Fleischbegriffe wie Steak oder Filet explizit erlaubt», teilt Planted auf Anfrage von Blick mit.
Bis wann das Startup die Verpackungen anpassen muss, ist nicht bekannt. Zuerst muss das kantonale Labor Zürich der Firma eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen. «Erst dann lässt sich der Aufwand realistisch abschätzen. Bis dahin machen wir weiter wie bisher», so die Sprecherin weiter. Am Inhalt ändere sich nichts – egal, was auf der Verpackung steht.
Wandel nicht mehr aufzuhalten
Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche. «Wir hätten uns einen positiveren Ausfall gewünscht – das hätte der Branche mehr Bestätigung gegeben», sagt Karola Krell Zbinden (48), Geschäftsführerin der Swiss Protein Association (SPA). Sie war beim Gerichtsentscheid anwesend und hatte die Verhandlungen als unausgewogen wahrgenommen.
Der Entscheid stelle Planted und auch andere Hersteller von Fleischersatzprodukten bei der Kennzeichnung vor grosse Herausforderungen. Verpackungen seien für die Hersteller sowieso schon aufwendig. «Einige unserer Hersteller vertreiben auch tierische Produkte und sind mit den pflanzlichen Alternativen noch nicht so profitabel. Die neuen Hürden sorgen nochmals für Mehrkosten», kritisiert Krell.
Doch die SPA glaubt an den Umbruch von tierischen zu pflanzlichen Proteinen. «Der Entscheid des Bundesgerichts wird diesen Wandel, der absolut erforderlich ist, nicht aufhalten können», so Krell.
Gastro am Rande betroffen
Auf Gastronomiebetriebe sieht Raphael Guggenbühl von Gastro Stadt Zürich – der grössten Sektion des Branchenverbands Gastrosuisse – keine grosse Umstellung zukommen. «Meistens verwenden Restaurants, besonders vegetarische oder vegane, ohnehin nur das Wort planted», so Guggenbühl. Gastrosuisse wird indessen prüfen, inwiefern das Gastgewerbe vom Urteil tangiert ist.
In den Augen von Guggenbühl ist die Argumentation des Bundesgerichts durchaus verständlich, wenn auch ein bisschen scheinheilig: «Dass man dem Verbraucher abspricht, nicht zwischen veganem und echtem Poulet unterscheiden zu können, kann ich nicht nachvollziehen». Konsumenten werden dadurch klar Kompetenzen weggenommen. Das kritisiert auch Krell Zbinden von SPA. Gemäss einer repräsentativen Umfrage erkannten 93 Prozent der Leute «planted.chicken» innert Sekunden als pflanzlich.
Problematisch hätte Guggenbühl gefunden, wenn auch Begriffe wie «Nugget» oder «Wurst» nicht mehr für Fleischersatzprodukte benutzt werden dürften: «Dabei handelt es sich um konkrete Herstellungsformen, die essenziell für Form und Struktur des Produkts sind.» Dies diene Verbrauchern als Orientierung, worum genau es sich bei dem Produkt handelt – egal, ob aus Fleisch oder Erbsenproteinen.