Darum gehts
Sonja Hähne aus Baden AG wünschte sich volleres Haar. Deshalb buchte sie im Juli 2024 bei der Badener Filiale der Firma Hair & Skin Medical AG 16 medizinische Haarbehandlungen.
Kostenpunkt 7000 Franken, zahlbar in Raten von 210 Franken an die Firma MF Group. Die erledigte die Debitorenbuchhaltung für Hair & Skin. «Ich bezahlte die ersten zwei Raten, erhielt aber nur eine Behandlung, weil die Firma bereits vor der zweiten Behandlung in Konkurs ging.»
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Mahnungen und Betreibungsandrohung
Sonja Hähne, deren Namen wir auf ihren Wunsch hin geändert haben, flatterten erst Mahnungen und schliesslich eine Betreibungsandrohung für den Restbetrag ins Haus. Sie liegen dem Beobachter vor. Ebenfalls auf der Rechnung: fast 1000 Franken für Verzugsschaden, Zinsen und Bonitätsprüfungskosten. Absender war das Inkassobüro Infoscore.
«Ich schaltete meine Rechtsschutzversicherung ein und reichte Rechtsvorschlag ein», sagt Hähne. Mit Erfolg. Ein langes Dreivierteljahr nach dem Konkurs hat sich der Fall für sie erledigt.
Sie sollte ihre Schuld beweisen
Die 41-Jährige ist nur eine von rund einem Dutzend Personen, die sich beim Beobachter-Beratungszentrum über die Inkassomethoden im Namen von Hair & Skin beschwerten. Manche von ihnen, die Rechtsvorschlag gegen die ungerechtfertigte Betreibung erhoben hatten, berichteten, dass daraufhin ein Anwaltsbüro Druck aufgesetzt habe. Sie sollten den Rechtsvorschlag zurückziehen.
Zudem verlangte die MF Group von den vermeintlichen Schuldnern ihren Vertrag mit Hair & Skin. Damit sollten sie beweisen, dass sie der bankrotten Firma nichts schuldeten. Doch wie Hähne erhielten auch andere nie einen Vertrag.
Tatsächlich muss nicht der Schuldner, sondern der Gläubiger nachweisen, dass der Betrag geschuldet ist. So steht es im Gesetz.
Hinter dem Inkasso steht Bertelsmann
MF Group und Infoscore sind Töchter der deutschen Riverty-Gruppe, die wiederum zum ebenfalls deutschen Bertelsmann-Konzern gehört.
Auf detaillierte Fragen des Beobachters geht die Riverty-Pressestelle nicht ein. Sie schreibt lediglich: «Die Forderungen bestehen rechtlich unabhängig vom Konkurs der Firma Hair & Skin und sind weiterhin geschuldet. Sollte eine Behandlung nicht erbracht worden sein, haben wir die Konsumenten seit letztem Jahr in zahlreichen Kommunikationen darauf hingewiesen, dass wir nach Vorliegen der entsprechenden Verträge und Behandlungspläne die Forderung zu unseren Lasten stornieren.»
Zu einem konkreten Fall könne man ohne Akten keine Stellungnahme abgeben, sagt Raoul Egeli vom Branchenverband Inkasso Suisse auf Anfrage des Beobachters. Er verweist auf die Ombudsstelle des Verbands.