Bund senkt den Referenzzins auf 1,25 Prozent
So kommst du jetzt zu einer günstigeren Miete

Heute Montag legte der Bund einen neuen Referenzzinssatz fest. Die Senkung von 1,5 auf nun 1,25 Prozent hat direkte Auswirkungen auf dich als Mieter oder Mieterin. Blick beantwortet die drängendsten Fragen.
Publiziert: 09:05 Uhr
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Aktualisiert: 11:01 Uhr
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Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Schweizer Wohnungsmieten.
Foto: Keystone

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Erfreuliche Nachrichten für Schweizer Mieterinnen und Mieter: Am Montagmorgen gibt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent sinkt. Die Senkung tritt am morgigen Dienstag in Kraft. Sie betrifft aber nicht nur die Hypothekar-, sondern auch die Mietzinsen. Und zwar grossflächig. Blick erklärt, wie du als Mieter jetzt profitieren kannst.

Warum betrifft mich der BWO-Entscheid?

Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Schweizer Wohnungsmieten. Durch ihn können Veränderungen des Hypothekarzinsniveaus auf alle Mieterinnen und Mieter übertragen werden. Wenn der durchschnittliche Zinssatz aller Hypotheken in der Schweiz sinkt, wird der Referenzzinssatz durch das BWO nach unten angepasst.

Was bedeutet die Senkung für mich als Mieter?

Miethaushalte können nun beim Vermieter eine Mietzinsreduktion einfordern. Das lohnt sich! Denn aus der heutigen Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich laut dem BWO für Mieterinnen und Mieter ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent. Diese Zahl gilt nur, falls der bisherige Mietzins auf dem bisherigen Referenzzinssatz von 1,50 Prozent beruht. Ansonsten kann der Anspruch auf eine Mietzinsreduktion sogar noch höher ausfallen!

Darf mein Vermieter die Senkung ablehnen?

Vermieter und Vermieterinnen müssen die Senkung weitergeben – allerdings nur, wenn Mieter diese einfordern. Dies geschieht in der Regel durch ein schriftliches Gesuch, in dem der Vermieter gebeten wird, die Miete anzupassen. Die Senkung muss vom Vermieter allerdings nicht in vollem Umfang weitergegeben werden. Er darf einen Teil der Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen. «Diese Faktoren fallen aktuell allerdings kaum ins Gewicht», sagt Ursina Kubli (45), Leiterin Immobilien Research bei der Zürcher Kantonalbank. Einerseits, weil die letzte Referenzzinssatzerhöhung erst kürzlich erfolgte. Andererseits, weil die Schweiz seit geraumer Zeit eine niedrige Inflationsrate hat.

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Wie viel günstiger wird die Miete?

Nimmt man eine Nettomiete von 1700 Franken und schliesst eine weitere Teuerung in den kommenden Monaten aus, könnte man nach der Referenzzinssatzsenkung monatlich rund 50 Franken sparen. Über ein Jahr ergäbe das eine Mietzinsersparnis von 600 Franken. Über fünf Jahre sparen Mieter so 3000 Franken.

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Besteht die Gefahr, dass die Mieten nächstes Jahr schon wieder rauf gehen?

Der Referenzzinssatz dürfe in den nächsten ein bis zwei Jahren zunächst bei 1,25 Prozent verharren. Aufgrund der Trägheit sei ein Anstieg «frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 denkbar», sagte kürzlich Raiffeisen-Chefökonom Fredy Hasenmaile (58). «Gut möglich, dass die Mieter sogar noch länger mit keiner Erhöhung rechnen müssen», so der Ökonom weiter. Ein weiteres Absinken erwarten die Ökonomen nicht, auch wenn der Durchschnittszinssatz noch etwas zurückgehen dürfte.

Wer hätte Anspruch auf weniger Miete?

Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Wenn der Mietzins im Vertrag auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent oder höher beruht, sind Mieterinnen und Mieter bereits jetzt berechtigt, ein Senkungsbegehren zu stellen. Nach der zweiten Senkung kann laut einer Analyse der ZKB knapp die Hälfte aller Schweizer Miethaushalte eine Reduktion beantragen. Im Kanton Zürich, wo Referenzzinssatzerhöhungen häufiger weitergegeben wurden, sind es sogar 70 Prozent. Weniger rosig sind die Aussichten für Neumieter. Aufgrund der grossen Knappheit steigen die Angebotsmieten weiter kräftig, wie Raiffeisen in einer neuen Studie schreibt.

Muss ich Angst vor einer Kündigung haben, wenn ich eine Senkung beantrage?

Nein. Der Vermieter kann dir nicht wegen der Forderung einer Mietzinssenkung kündigen. Das wäre missbräuchlich. Du könntest dies also vor der Schlichtungsbehörde anfechten.

Wie setze ich das Schreiben für das Senkungsbegehren auf?

Musterbriefe sind im Netz leicht auffindbar: Sei es beim Mieterinnen- und Mieterverband, dem Vergleichsportal Comparis oder Versicherungen wie der Mobiliar. Wichtig ist, dass der Brief von allen Personen, die im Mietvertrag aufgeführt sind, unterzeichnet wird. Das schriftliche Begehren wird am besten per Einschreiben verschickt.

Wie finde ich meinen aktuellen Referenzzinssatz heraus?

Der Referenzzinssatz, auf dem deine Miete basiert, sollte in deinem Mietvertrag aufgeführt sein. Falls dein Mietzins in der Vergangenheit angepasst wurde, sollte dieses Schreiben den zugrunde liegenden Referenzzinssatz enthalten. Solche Schreiben sollten also unbedingt auf die Seite gelegt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Referenzzinssatz auf Anfrage preiszugeben. Falls die Angabe im Vertrag fehlt, kannst du die Daten des Bundesamts für Wohnungswesens zu Hilfe nehmen. Dort kannst du prüfen, welcher Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung galt.

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