Nordkoreaner spielen illegal in der 1. Liga!
FCZ hat Ärger wegen Kang und Kim

Zwei Nordkoraner und ein Armenier haben eine Arbeitsbewilligung, die nur für die Super League gilt. Der FCZ setzt sie aber in der 1. Liga ein.
Publiziert: 17.04.2015 um 20:22 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:48 Uhr
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So titelt BLICK am 17. April.
Foto: BLICK
Von Matthias Dubach

Als ob der FCZ nicht schon genug Probleme hätte! Jetzt droht den Zürchern auch noch Ärger mit den Migrationsbehörden.

Denn der FCZ verstösst gegen Weisungen des Ausländergesetzes. Auflagen, die den Einsatz von Spielern aus Nicht-EU-Ländern betreffen. Beim FCZ spielen seit Sommer die Nordkoreaner Nam-Gwon Kang (20) und Yu-Song Kim (21). Im Winter stiess mit dem Armenier Artur Simonyan (20) ein dritter Spieler aus einem sogenannten Drittstaat hinzu.

Alle drei besitzen eine gültige Arbeitsbewilligung. Diese gilt jedoch nur für die Super League und Challenge League. Kang, Kim und Simonyan spielen mit der U21 in der 1. Liga Promotion. Ohne Bewilligung. Warum? FCZ-Medienchef Patrick Lienhart sagt: «In einer ersten Angewöhnungszeit hat das Trio einige Spiele in der Promotion League bestritten. Grundsätzlich gehören die drei erwähnten Spieler aber zum erweiterten Kader unserer 1. Mannschaft.»

Berufssportler aus Drittstaaten dürfen nur in den obersten zwei Ligen arbeiten. Das Ausländergesetz verbietet sogar Trainings in unteren Ligen.

Ein Passus, über den zuletzt auch St. Gallens Sportchef Heinz Peischl gestolpert ist. Die Espen bekamen für Visar Musliu und Danijel Aleksic keine Bewilligungen für die 1. Liga Promotion. St. Gallen will nun vor Bundesverwaltungsgericht klären lassen, warum Musliu wie einst Basels Veljko Simic nicht einmal die Arbeitsbewilligung für die Super League bekam, die FCZ-Nordkoreaner jedoch schon.

Die Zürcher setzten in dieser Saison Kim bisher 6-mal sowie Kang und Simonyan je 4-mal ein. Wider besseren Wissens. «Die Einschränkung des Einsatzes von Profis aus Drittstaaten auf die zwei obersten Ligen wird in der Zustimmungsverfügung zuhanden Arbeitgeber vermerkt. Sie wird den Sportvereinen somit bekannt gegeben», sagt Léa Wertheimer, Pressesprecherin beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

Es geht um Gleichberechtigung gegenüber 1.-Liga-Amateurgegnern wie Brühl oder Tuggen. Wertheimer: «Das SEM schliesst Einsätze in unteren Ligen generell aus und würde dem nicht zustimmen.» Ob und wie der FCZ bestraft wird, ist noch offen. Nachträgliche Forfait-Niederlagen muss er sicher nicht befürchten. «Gemäss den SFVReglementen ist ein Profi-Spieler unabhängig vom Vorliegen einer Arbeitsbewilligung spielberechtigt», teilt der SFV mit.

Im Sommer könnte das Gastspiel der Nordkoreaner eh enden. Die SEM-Sprecherin: «Sollte sich erweisen, dass die Spieler langfristig nicht in den beiden obersten Ligen zum Einsatz kommen, hat der Kanton bei einer anstehenden Verlängerung die Bewilligungen zu widerrufen.»

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