Kommentar von Fussball-Reporter Sandro Inguscio
Raus mit den Gäste-Fans!

Wieder drehen Chaoten während und nach dem Klassiker FCB gegen FCZ durch und es kommt zu Randalen. Dabei hätten die wahren Fans auch ohne Gäste-Fans eine Party!
Publiziert: 13.04.2015 um 08:34 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:14 Uhr
Von Sandro Inguscio

Was hätte sich das Fussballherz mehr wünschen können? Sonntag. Sonne. Super-Affiche. FCB gegen FCZ. Sechs Tore. Eine Embolo-Gala zu bestaunen. Zwei Platzverweise zu diskutieren.

Von solchen Spielen lebt der Fussball. An Szenen, wie sie gestern im FCZ-Fansektor zu sehen waren, stirbt er.

Ein paar Chaoten schaffen es, dass nach dem 5:1 nicht vom Basler Vollgas-Fussball, sondern von der Vollbremsung des FCZ-Fanzuges in Pratteln gesprochen wird. So versaut man einen perfekten Fussballtag!

Denn die Profis geben sich nach dem Überborden der Emotionen die Hand. Die Chaoten aber die Faust. Sie riskieren keine Gelbe, sondern Menschenleben.

Pures Glück, dass niemand verletzt wird, als Pyros aus dem FCZ-Sektor geworfen werden. Pure Dummheit, wenn FCB-Chaoten vorbei an Fans und Kindern durchs Stadion stürmen, um sich zu prügeln.

FCB-Präsident Bernhard Heusler ärgert sich. FCZ-Präsident Ancillo Canepa spricht von «hirnamputierten Idioten». Warum lässt man die dann noch rein?

Warum macht man es bei solchen Affichen nicht wie in Holland, wo beim Hassduell zwischen Feyenoord und Ajax seit 2009 keine Gästefans mehr zugelassen werden?

Eine Party hätten die wahren Fans auch ohne Gästefans. Vor allem an Tagen wie gestern.

Credit Suisse Super League 24/25
Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Lugano
FC Lugano
17
9
31
2
FC Basel
FC Basel
18
21
30
3
FC Luzern
FC Luzern
18
3
29
4
Servette FC
Servette FC
17
3
29
5
FC Lausanne-Sport
FC Lausanne-Sport
17
6
27
6
FC Zürich
FC Zürich
17
1
27
7
FC Sion
FC Sion
18
4
26
8
FC St. Gallen
FC St. Gallen
17
4
22
9
BSC Young Boys
BSC Young Boys
17
-5
20
10
Yverdon Sport FC
Yverdon Sport FC
18
-12
17
11
Grasshopper Club Zürich
Grasshopper Club Zürich
18
-10
15
12
FC Winterthur
FC Winterthur
18
-24
13
SFL-Stellungnahme zum Spielunterbruch

Die Swiss Football League verurteilt das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern aufs Schärfste. «Diese Aktionen sind nicht zu tolerieren und scharf zu verurteilen. Solch ein Fanverhalten fügt dem eigenem Verein, der Mannschaft und tausenden von nicht beteiligten Fans einen grossen Schaden zu und lässt die Bilder eines tollen Fussballspiels verblassen», stellt Claudius Schäfer, CEO der Swiss Football League, unmissverständlich klar.

Welche Schritte werden nun eingeleitet?
Die Rapporte des Schiedsrichters und der Sicherheitsdelegierten werden dem Disziplinarrichter im Sicherheitswesen übermittelt. Er entscheidet dann, ob der Fall seine Spruchkompetenz (max. Busse von 10‘000 Fr.) überschreitet oder nicht. Ist dies der Fall, wird die Angelegenheit an die Sicherheitskammer der Disziplinarkommission übergeben. Ein erstes Urteil ist innerhalb von 4 Wochen zu erwarten.

Darüber hinaus erwartet die Liga, dass die fehlbaren Einzelpersonen identifiziert, der Justiz zugeführt und mit einem mehrjährigen Stadionverbot belegt werden.

Die Swiss Football League verurteilt das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern aufs Schärfste. «Diese Aktionen sind nicht zu tolerieren und scharf zu verurteilen. Solch ein Fanverhalten fügt dem eigenem Verein, der Mannschaft und tausenden von nicht beteiligten Fans einen grossen Schaden zu und lässt die Bilder eines tollen Fussballspiels verblassen», stellt Claudius Schäfer, CEO der Swiss Football League, unmissverständlich klar.

Welche Schritte werden nun eingeleitet?
Die Rapporte des Schiedsrichters und der Sicherheitsdelegierten werden dem Disziplinarrichter im Sicherheitswesen übermittelt. Er entscheidet dann, ob der Fall seine Spruchkompetenz (max. Busse von 10‘000 Fr.) überschreitet oder nicht. Ist dies der Fall, wird die Angelegenheit an die Sicherheitskammer der Disziplinarkommission übergeben. Ein erstes Urteil ist innerhalb von 4 Wochen zu erwarten.

Darüber hinaus erwartet die Liga, dass die fehlbaren Einzelpersonen identifiziert, der Justiz zugeführt und mit einem mehrjährigen Stadionverbot belegt werden.

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