Darum gehts
- Daniel Denoon angeklagt wegen Betrugs bei Galaxus, Freiheitsstrafe gefordert
- Manipulierte Rücksendungen und falsche Reklamationen für teure Elektronik
- Schaden von 70'000 Franken, Prozess am 18. November in Bülach
Es ist eine unschöne Episode, für die Daniel Denoon (21) geradestehen muss. Für den Zürcher Fussballprofi, der mittlerweile bei Pisa in der Serie A kickt, fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Denoon ergaunerte mit einer Betrugsmasche mehrere Zehntausend Franken.
Aus der Anklageschrift, die Blick vorliegt, geht hervor, dass Denoon den Onlinehändler Galaxus im Jahr 2022 und 2023 über Monate hinters Licht geführt hat. Damals war der Verteidiger noch Nachwuchsspieler beim FCZ. Denoon wurde im Februar 2025 verhaftet und am Folgetag wieder aus der Haft entlassen.
Pakete mit falschem Inhalt zurückgesendet
Denoons Masche: Er bestellte Mobiltelefone, teure Kopfhörer und andere Waren an verschiedenste Adressen. Daraufhin sendete er die Pakete zurück – allerdings manipuliert. Anstelle der wertvollen Gegenstände füllte er die Kartons mit Abfall oder anderen Materialien, um das exakte Gewicht der ursprünglich bestellten Ware nachzuahmen.
Während der Bearbeitungszeit eines Pakets bei der Post erkundigte sich Denoon dann vorzeitig beim Händler nach der Rückzahlung des Geldes. Dieser glich mit der Post ab, ob das Paket aufgegeben wurde und ob das Gewicht mit der verschickten Ware übereinstimmte. Prompt gabs kurz darauf das Geld zurück.
Weil Denoon an den Rücksendepaketen bestimmte Etiketten manipuliert hatte und Strichcodes entfernte, konnte der Händler später beim Verarbeiten des mit falschem Inhalt gefüllten Pakets es nicht mehr auf den Absender zurückführen.
Es geht um 70'000 Franken
Ein anderer Weg war zudem, bei Lieferungen an die tatsächlich existierenden Adressen zu leugnen, dass das Paket angekommen sei, und eine Ersatzlieferung zu fordern. Diese habe Denoon dann wieder retourniert, aber offenbar nicht die Originallieferung.
In der Anklageschrift wird der Schaden für den Onlinehändler durch das Vorgehen Denoons auf gut 70'000 Franken beziffert. Zusätzlich werden ihm in der Anklageschrift auch noch spätere Verkehrsdelikte vorgeworfen, konkret viel zu schnelles Fahren in der 30er-Zone mit 56 km/h und in einem anderen Fall das Fahren ohne gültigen Fahrausweis.
Das Verfahren findet in einer abgekürzten Version statt, das heisst, dass Denoon die Vorwürfe mehrheitlich zugibt, Verteidigung und Anklage haben sich auf einen Urteilsvorschlag geeinigt. Der Prozess findet am 18. November in Bülach ZH statt. Sein Anwalt will sich auf Blick-Anfrage nicht weiter äussern.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
|---|---|---|---|---|---|
1 | 10 | 8 | 22 | ||
2 | 10 | 12 | 21 | ||
3 | 10 | 8 | 21 | ||
4 | 10 | 5 | 21 | ||
5 | 10 | 8 | 18 | ||
6 | 10 | 4 | 18 | ||
7 | 10 | 6 | 17 | ||
8 | 10 | 6 | 15 | ||
9 | 10 | -3 | 15 | ||
10 | 10 | 0 | 14 | ||
11 | 10 | 5 | 13 | ||
12 | 10 | -1 | 13 | ||
13 | 10 | -6 | 13 | ||
14 | 10 | -5 | 9 | ||
15 | 10 | -6 | 9 | ||
16 | 10 | -7 | 7 | ||
17 | 10 | -7 | 6 | ||
18 | 10 | -8 | 6 | ||
19 | 10 | -10 | 5 | ||
20 | 10 | -9 | 4 |
