Die Quaggamuschel befällt Seen und verursacht ökologische und wirtschaftliche Schäden. Im Kanton Zürich gelten diverse Vorschriften, gegen die am Wochenende 21 Schiffsführer verstossen haben. (Archivbild)
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Insgesamt wurden 224 Schiffsführer kontrolliert, wie die Kantonspolizei Zürich am Dienstag mitteilte. Seit dem 1. Juni muss das «Heimatgewässer» der Schiffe deklariert sein. Wer in einen anderen See wechseln will, braucht eine Bewilligung.
Die Quaggamuschel wird am häufigsten über Schiffe verbreitet, die Gewässer wechseln. Die sogenannte Heimatgewässer-Deklarierung mussten die Bootsbesitzer bis 30. April ausfüllen.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Ist sie einmal in einem See, ist es bisher kaum möglich, sie wieder loszuwerden.