«Der Lehrer war bei der Urteilsverkündung sehr emotional»
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Blick-Reporterin im Gericht:«Der Lehrer war bei der Urteilsverkündung sehr emotional»

Schüler in Unterricht und Klassenlager missbraucht– Stadtzürcher Lehrer Reto T. (28) weint bei Urteilsverkündung
«Ja, leider sind die Berührungen passiert»

Am Donnerstag muss sich Reto T. (28) vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm werden mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern – seinen Schülern – vorgeworfen. Die Anklageschrift beschreibt, wie der Lehrer vorging.
Publiziert: 01.10.2025 um 19:43 Uhr
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Aktualisiert: 02.10.2025 um 10:53 Uhr
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Lehrer Reto T. soll drei Schüler sexuell missbraucht haben.

Darum gehts

  • Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schülern vor Gericht
  • Drei Opfer in seiner Klasse, regelmässige Umarmungen und Berührungen
  • Staatsanwaltschaft fordert 15 Monate bedingte Freiheitsstrafe und lebenslanges Tätigkeitsverbot
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Helena GrafReporterin
02.10.2025, 11:10 Uhr

Reto T. (28) ist schuldig – entgeht aber dem Knast

Er war ihr Lehrer – und wurde zum Täter: Am Donnerstag stand Reto T., ein 28-jähriger Stadtzürcher Primarlehrer, wegen sexueller Übergriffe auf drei Schüler vor Gericht.

Die Taten geschahen über einen Zeitraum von sechs Monaten – teils im Unterricht, teils während Klassenlagern. Der junge Lehrer gestand alles: «Ich stehe zu den Vorwürfen», sagt er am Prozess.

«Abscheuliche Taten»

Zu den Berührungen sei es «leider» gekommen, fährt der Beschuldigte fort. Er hatte den drei Buben, seinen Viertklässlern, mehrfach über die Hosen an den Penis gefasst. Ausserdem hatte er sie immer wieder lange und innig umarmt – und eine Erektion bekommen.

In seinem Schlusswort spricht Reto T. von «abscheulichen» Taten und entschuldigte sich mit zitternder Stimme: «Ich wünsche den Kindern ehrlich das Beste. Es tut mir leid.» 

«Das ist Missbrauch»

Der ganze Prozess dauert nur etwa 15 Minuten. Dann spricht das Gericht Reto T. schuldig wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie sexueller Belästigung. Die Richterin findet deutliche Worte: «Das sind keine Grenzüberschreitungen. Das ist Missbrauch.»

Bei diesem Satz steigen Reto T. steigen die Tränen in die Augen. Er unterzieht sich seit dem Vorfall freiwillig einer Therapie, unterrichtet nun Erwachsene.

Das Gericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit zwei Jahren Probezeit. Hinzu kommen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen, ein fünfjähriges Kontaktverbot zu den Opfern.

Auswirkungen unklar

Wie es den drei Buben heute geht, wird vor Gericht nicht besprochen. Die Richterin selbst zeigt sich unsicher: «Welche Auswirkungen die Taten auf die Kinder haben wird, ist nicht klar.»

Die Eltern der Opfer fordern jeweils eine Genugtuung von 2000, 3000 und 6000 Franken. Teilweise hat Reto T. die Summe bereits beglichen.

Zum Schluss erinnert sich Richterin den Verurteilten an die Probezeit: «Sie sind ein Ersttäter, deshalb haben Sie eine bedingte Strafe bekommen. Aber sie dürfen sich nun nichts mehr zu Schulden kommen lassen.»

02.10.2025, 09:52 Uhr

Urteilsverkündung beendet

Die Richterin beendet die Urteilsverkündung und erinnert den Beschuldigten daran, dass er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen dürfe.

02.10.2025, 09:50 Uhr

«Vertrauen ausgenutzt»

Reto T. habe Kinder missbraucht, die sowieso seine Nähe gesucht hätten. «Damit haben sie das Vertrauen dieser Schüler ausgenutzt», so die Richterin. 

02.10.2025, 09:49 Uhr

Auswirkungen auf Kinder unklar

Die Richterin betont weiter, dass nicht klar sei, welche Auswirkungen die Taten auf die Kinder haben werden. Da die Berührungen aber über den Kleidern stattgefunden hätten, sei das Strafmass im unteren Mittelbereich anzusiedeln.

02.10.2025, 09:47 Uhr

Richterin spricht – Reto T. weint

Das Urteil des Gerichts entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft, in allen Punkten. Die Richterin begründet: «Es ist mehrmals passiert, während einer Dauer von einem halben Jahr. Das sind keine Grenzüberschreitungen. Das ist Missbrauch.»

Reto T. hatte zuvor in seinem Schlusswort von «abscheulichen» Taten und «Grenzüberschreitungen» gesprochen. Nun steigen dem Beschuldigten die Tränen in die Augen. Sein Anwalt reicht ihm ein Nastuch. 

02.10.2025, 09:44 Uhr

Kontaktverbot zu Opfern

Reto T. erhält ein Kontaktverbot zu seinen Opfern für die nächsten fünf Jahre. 

02.10.2025, 09:42 Uhr

Lebenslängliches Tätigkeitsverbot

Der frühere Primarlehrer darf in seinem Beruf nie mehr regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen haben. Seinen Beruf als Lehrer kann er entsprechend nur mit Erwachsenen weiterführen – so wie er es aktuell tut.

02.10.2025, 09:40 Uhr

Muss Genugtuungen zahlen

Reto T. wird verpflichtet, die geforderten Genugtuungen von 2000, 3000 und 6000 Franken an die drei Opfer zu zahlen. Teilweise hat er diese bereits beglichen.

02.10.2025, 09:38 Uhr

Bedingte Gefängnisstrafe

Das Gericht folgt den Anträgen der Staatsanwaltschaft – und spricht eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren aus.

02.10.2025, 09:37 Uhr

Urteil gefällt

Die Urteilsverkündung beginnt. Das Gericht spricht Reto T. schuldig wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung.

Kurz vor den Sommerferien letztes Jahr kam alles ans Licht: Eine Lehrerin erwischt ihren Kollegen Reto T.*, damals 27, wie er in einem Klassenzimmer einen seiner Schüler sexuell missbraucht. Sie meldet den Vorfall. Die Leitung der Stadtzürcher Schule stellt den Lehrer frei. Er kommt in Untersuchungshaft.

Der Fall erschüttert. Nun muss sich Reto T. (28) vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Mittlerweile ist klar: Der Vorfall, den die Lehrerin beobachtete, war nicht der einzige. Und der Betroffene, ein damaliger Viertklässler, war nicht das einzige Opfer.

Umarmungen und Berührungen

In der Anklageschrift nennt die Staatsanwaltschaft drei Opfer. Alle drei Buben waren Viertklässler in Reto T.s Klasse. Der Beschuldigte habe sie regelmässig mehrere Minuten lang umarmt.

Ausserdem soll Reto T. allen drei Schülern mehrfach während des Unterrichts über den Hosen an den Penis gefasst und diesen geknetet haben. Einem der Buben habe er auch in die Hose gefasst.

Im Sommer letzten Jahres, kurz bevor der Lehrer aufflog, war er mit seinen Schülern im Klassenlager. Auch dort soll es zum Missbrauch gekommen sein.

Vorfall im Klassenlager

Etwa in der Dusche, als eines der Opfer nur Unterhosen trug. Wieder soll Reto T. ihm über dem Stoff an den Penis gefasst und diesen massiert haben. Dasselbe passierte einem anderen Schüler. Er war mit T. allein, weil dieser ihm den Fuss mit einer Salbe einreiben wollte. Der Bub habe die Berührung am Penis als Belästigung wahrgenommen, heisst es in der Anklage.

Nach dem Klassenlager ging es dann ganz schnell. Als Reto T. einen der drei Schüler im Zürcher Schulhaus wieder einmal innig umarmte, bekam er eine sichtbare Erektion, was seiner Kollegin auffiel. Sie wandte sich an die Schulbehörden und die Schulleitung.

Brief an die Eltern

Zwei Tage nach dem Vorfall wurde Reto T. freigestellt. Die Schule schickte allen Eltern einen Brief: «Wie Sie wissen, haben wir Hinweise auf ein grenzüberschreitendes Verhalten durch die Lehrperson Ihres Kindes erhalten. Die Schule nimmt solche Hinweise immer ernst. Eltern von betroffenen Kindern sind bereits direkt informiert worden.»

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein. Reto T. musste für 42 Tage in Untersuchungshaft. 

Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lehrer mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind und sexuelle Belästigung vor. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit 2 Jahren Probezeit. Während dieser Zeit solle er sich einer Therapie unterziehen.

Lebenslanges Tätigkeitsverbot

Vor seiner Verhaftung zeigte sich Reto T. in den sozialen Netzwerken stolz auf seinen Beruf. Der Primarschullehrer bezeichnete sich als Mann mit grossem Herzen.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Lehrer ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Bei Sexualstraftätern wird ein solches typischerweise ausgesprochen.

Für Reto T. würde das bedeuten, dass er in seinem Beruf keinen regelmässigen Kontakt mehr zu Minderjährigen haben darf. Dasselbe gilt für ein potenzielles Engagement in einer Organisation oder einem Verein.

Ausserdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Kontaktverbot zu den drei Opfern für eine Dauer von fünf Jahren. Die Familien der Buben verlangen eine Genugtuung von 2000, 3000 und 6000 Franken.

Geständnis zu erwarten

Der Prozess gegen Reto T. findet am Donnerstag in Zürich statt. Es handelt sich um ein abgekürztes Verfahren. Ein solches ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Entsprechend lassen sich daraus einige Vorhersagen ableiten.

So muss ein Beschuldigter die Tat im Wesentlichen gestehen. Zwar wird der Lehrer vor Gericht noch einmal befragt. Den Vorwürfen aus der Anklage dürfte er aber zustimmen – zumindest im Grundsatz. Ausserdem muss er die Genugtuungsforderungen der Opfer anerkennen. Nur dann bewilligt das Gericht ein abgekürztes Verfahren.

Die Verhandlung beginnt um 8.30 Uhr. Blick wird den Prozess begleiten und live tickern.

* Name geändert 

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