Prozess in Zürich
Masseur soll drei Patientinnen sexuell missbraucht haben

Ein Masseur soll drei seiner Patientinnen mehrfach sexuell missbraucht und ohne Einverständnis im Intimbereich angefasst haben. Das Zürcher Obergericht hat den Mann am Montag verurteilt.
Publiziert: 20.10.2025 um 18:08 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2025 um 18:10 Uhr
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Der Masseur soll insgesamt drei Frauen missbraucht haben.
Foto: ALIMDI.NET / Jiri Hubatka

Darum gehts

  • Masseur wegen Missbrauchs von drei Patientinnen vor Gericht
  • Frauen konnten sich nicht wehren oder verfielen in Schockstarre
  • 34 Monate Freiheitsstrafe und 8 Jahre Landesverweis verhängt
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wegen mehrfacher Schändung und sexueller Belästigung von mehreren Patientinnen hat das Zürcher Obergericht am Montag einen 52-jährigen Masseur zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. Das Gericht bestätigte weitgehend das Urteil der Vorinstanz.

Zwölf Monate der Freiheitsstrafe soll der Masseur im Gefängnis absitzen müssen, bei den restlichen 22 Monaten soll der Vollzug aufgeschoben werden, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Montag sagte. Die Probezeit dafür beträgt drei Jahre.

Kein Patientenkontakt und Landesverweis

Der Mann erhält auch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot, welches ihm unter anderem jede Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt untersagt. Zudem soll der deutsch-iranische Doppelbürger für acht Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Urteil entspricht in den wesentlichen Punkten dem Urteil des Bezirksgerichts Meilen, welches den 52-Jährigen im Dezember 2023 ebenfalls schuldig sprach. Das Obergericht hielt die Vorwürfe, welche die drei Patientinnen unabhängig voneinander gegen den Mann erhoben, für glaubwürdig.

Berührungen im Intimbereich


In einem der Fälle soll er einer Patientin die Brust über einen längeren Zeitraum massiert haben, in einem anderen Fall kam es ebenfalls über einen längeren Zeitraum hinweg zu Berührungen im Intimbereich. Zwei der Fälle ereigneten sich im Abstand von wenigen Tagen in einem Spital im Kanton Zürich, der dritte Fall rund zwei Jahre später in einer anderen Gesundheitseinrichtung.

Laut dem Verteidiger waren die dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen medizinisch notwendig und erfolgten im Rahmen professioneller physiotherapeutischer Behandlungen. Es liege in der Natur der Sache, dass es bei physiotherapeutischen Behandlungen und Massagen auch zu Berührungen in der Nähe des Intimbereichs komme und diese unterschiedlich wahrgenommen würden.

Keine Berufung und Urteilsbestätigung


Die drei Frauen sagten unabhängig voneinander aus, im Rahmen der Behandlungen Opfer sexueller Übergriffe geworden zu sein. Ihre Anwälte forderten vor Obergericht, das Urteil der Vorinstanz zu bestätigen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Berufung und beantragte ebenfalls eine Bestätigung des Urteils.

Der beschuldigte Masseur erschien am Montag nicht vor Gericht. Laut seinem Verteidiger halte er sich im Iran auf. Er habe zwar zur Gerichtsverhandlung erscheinen wollen, doch die iranischen Behörden hätten ihm die Ausreise verweigert. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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