Darum gehts
- Restaurantbesitzer erhält riesige Rechnung nach «Vertragsabschluss» am Telefon
- Fast 6000 Franken soll er bezahlen und wird betrieben
- Blick fragt nach, plötzlich krebst die Firma zurück
Am 22. Januar klingelt bei Claudio Masier (65) im Restaurant Okay Italia in Zürich das Telefon. «Am anderen Ende war eine Frau, die sehr schnell geredet hat», erinnert sich der Italiener, der seit 40 Jahren in der Schweiz lebt. Der Geschäftsführer der Pizzeria im Quartier Fluntern hat den Laden voll, es ist laut. Die Frau redet auf ihn ein, er versteht nicht alles. Am Schluss sagt er «ja, ja» und hängt schliesslich auf. «Ich dachte, die war von Google oder machte irgendeine Befragung oder so. Sie erzählte etwas über mein Restaurant und eine Webseite», sagt Masier.
Die Überraschung folgt sofort: «Ein paar Tage später bekam ich eine saftige Rechnung über 5000 Franken!» Die Firma Suchmaschinen Service GmbH stellt ihm für ihre Dienstleistungen eine fette Rechnung. Er soll zahlen. Sofort.
5000 Franken für dilettantische Arbeit
Masier bleibt kämpferisch, schreibt zusammen mit seiner Partnerin einen Brief, in dem er schildert, dass er im Telefongespräch keine Kaufabsichten und schon gar keine Einwilligung gegeben hat. Die Antwort: «Wir müssen Ihnen im konkreten Fall leider mitteilen, dass es nicht möglich ist, den von uns ausgeführten Auftrag zu stornieren, da zwischen Ihnen und unserem Unternehmen ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde, der aktuell noch Bestand hat.»
Da die Firma die Arbeit bereits erledigt habe, sei es nicht möglich, vom Verkaufsvertrag zurückzutreten. Mit «Arbeit erledigt» meinen die Abzocker im Übrigen einen dilettantisch erstellten «Firmeneintrag» über das Okay Italia auf der Webseite suchmaschinenauskunft.com. Das Bild des Restaurants, das benutzt wurde, ist gemäss Masier fast 20 Jahre alt, die Öffnungszeiten stimmen nicht, die Beschreibung klingt KI-generiert.
Ist das rechtens?
Und dann wird es dreist: «Damit wir Fehler unsererseits ausschliessen können, haben wir anhand der beim Vertragsabschluss angefertigten Tonaufzeichnung die Rechtmässigkeit des Vertrags kontrolliert und dabei keine Auffälligkeiten festgestellt.» Beim Vertragsabschluss sei Masier darüber informiert worden, «dass zur Sicherheit der beteiligten Vertragspartner» eine Tonaufzeichnung des Gesprächs angefertigt werde. Dem habe er zugestimmt.
Damit befindet sich die Firma in einer rechtlichen Grauzone. Denn auch mündliche Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich bindend. Damit ein solcher Vertrag aber auch vor Gericht standhält, müssten verschiedene Punkte erfüllt sein. Beispielsweise: Die Vertragspartner müssen sich über die Leistungen und über den Preis am Telefon einig werden. Obwohl Masier die schnell sprechende Frau kaum verstanden hatte, ist er sich in einer Sache sicher: «Sie hat nie etwas von 5000 Franken erwähnt, sonst hätte ich das Telefon aufgehängt.» Masier wendet sich an die Polizei. Dort heisst es zunächst: Ignorieren, das ist Bschiss.
«Die sollten damit nicht durchkommen»
Doch den nächsten Brief kann Masier schlecht ignorieren. Denn er kommt von einem Inkassobüro in Deutschland. «Zahlungsaufforderung» steht darauf. «Da wusste ich, dass ich eine Anzeige machen muss», sagt Masier zu Blick. Diese läuft jetzt.
Weitere Briefe des Inkassobüros trudeln ein. «Forderungsangelegenheit» und «letzte Mahnung». Masier ist ausser sich: «Die sollten damit nicht durchkommen. Es gibt Leute, die zu schwach sind, um sich zu wehren. Und die zahlen das dann einfach! Solche Abzocker sollten nicht existieren!» Mittlerweile ist der geforderte Betrag auf 5916 Euro angewachsen.
Blick fragt nach – kurz danach ist die Rechnung gegenstandslos
Masier wendet sich an Blick. Blick bietet der Firma an einem Morgen schriftlich an, sich zur Sache zu äussern. Am selben Tag, zwei Stunden später, erhält Claudio Masier eine E-Mail der Firma.
Darin steht: «Wir legen Wert auf einen vertrauensvollen und kooperativen Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Daher bestätigen wir hiermit die Stornierung des Auftrages und die Beendigung des zwischen uns abgeschlossenen Vertrages. Die Rechnung ist damit gegenstandslos.» Heisst: Dank Blick lässt die Firma die offene Forderung von fast 6000 Franken fallen.
Die fiese Masche ist nicht neu. Schon vor über zwei Jahren warnte das SRF-Konsumentenformat «Espresso» vor dubiosen Geschäftsgesprächen am Telefon. Die auffällige Hauptakteurin schon damals: eine sehr schnell sprechende Frau von der Suchmaschinen Service GmbH.