Darum gehts
- Ex-Polizist steht wegen 3000-Fr-Diebstahl am Tatort vor Gericht
- Nachbar beobachtete verdächtiges Verhalten und meldete es der Polizei
- Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe für Einbruch
Der frühere Zürcher Kantonspolizist Mirko N.* (60) steht am Dienstag in Affoltern am Albis ZH vor Gericht. Der Mann soll an einem Tatort mit zwei Toten Geld geklaut haben.
Der ranghohe Polizist soll am 11. Juni 2024 nach einem Tötungsdelikt in Knonau im Zürcher Säuliamt in das versiegelte Einfamilienhaus eingedrungen und Bargeld «im niedrigen tiefstelligen Bereich» aus einem Portemonnaie gestohlen, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Eine Woche zuvor tötete ein 80-jähriger Rentner zuerst seine Frau (†78) und danach sich selbst. Der Beschuldigte war beim anschliessenden Einsatz anwesend.
Nachbar beobachtete mutmasslich Machenschaften des Polizisten
Im Innern des Hauses in Knonau habe er dann zwei Portemonnaies der Verstorbenen gestohlen, in denen bis zu rund 3000 Franken waren, heisst es in der Schilderung einer ersten Tatvariante. Weil ihn ein Nachbar beobachtet habe, soll er eine Stunde später einen falschen Eintrag im Polizei-Informationssystem (Polis) gemacht haben. Darin spricht der Polizist von «zwei Männern, mutmasslich Maghreb», die er bei dem Haus gesehen habe. Diese seien danach verschwunden, Einbruchsspuren habe es keine gegeben.
Diese beiden Unbekannten spielen auch in der zweiten Tatvariante eine Rolle: Bei diesem möglichen Tathergang hätte der ehemalige Polizist die beiden beim Haus gesehen, als er gegen 6.30 Uhr vorbeifuhr.
Er habe vor dem Haus ein Brecheisen entdeckt und damit die Verfolgung aufgenommen. Auf seine Zurufe «Polizei, Police» hätte ihm einer der beiden ein Portemonnaie zugeworfen.
Polizist erzählt abenteuerliche Geschichte
Eine ähnliche Version vertritt N. auch vor Gericht und gibt die Hehlerei zu. Der Beschuldigte präsentierte vor Gericht seine Version des Vorfalls. Diese hört sich eher abenteuerlich an: Er habe zwei Einbrecher «nordafrikanischer Herkunft» stellen wollen. Dabei sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der einer der beiden ihm das gestohlene Portemonnaie mit 1400 Franken zugeworfen haben soll.
Da er beim Versuch, die Einbrecher allein zu stellen, gegen diverse Dienstvorschriften verstossen hätte, habe er den Vorfall vertuschen wollen. Deshalb habe er das Geld behalten.
Für die Variante Einbruch fordert die Staatsanwaltschaft 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, für die zweite Variante 14 Monate. In beiden Fällen müsste der Ex-Kantonspolizist die Strafe also nicht absitzen. Für den 60-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.
*Name geändert