Hier geht Skorp808 mit dem Messer auf die Männer los
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Er streamt es live:Hier geht Skorp808 mit dem Messer auf die Männer los

Jagd mit XXL-Messer durch Zürich
Tiktoker Skorp808 zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Gegen den Zürcher Tiktoker Skorp808 wurde Anklage erhoben. Nach einem live gestreamten Vorfall im Mai 2024 musste sich Giorgio L. wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Drohung vor Gericht verantworten. Nun ist das Strafmass festgelegt worden.
Publiziert: 11.07.2025 um 17:32 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2025 um 17:35 Uhr
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Der Zürcher Tiktoker Skorp808 musste sich diese Woche vor Gericht verantworten.

Darum gehts

  • Anklage gegen Tiktoker Giorgio L. wegen versuchter schwerer Körperverletzung erhoben
  • Eskalation einer Fehde zwischen Brian Keller und Skorp808 führte zu Verfolgungsjagd
  • Über 1500 User schauten live zu, als L. mit Messer Verfolger jagte
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Die Fehde zwischen Brian Keller (28) und dem Tiktoker Giorgio L.* alias Skorp808 (32) ist vergangenes Jahr vollends eskaliert: Im Mai tauchten zwei Freunde von Brian vor L.s Tür auf – der Tiktoker streamte zu diesem Zeitpunkt live. Über 1500 User schauten ihm gerade zu. Einer der User kündigte an, sich mit Skorp808 prügeln zu wollen. Daraufhin verliess L. sein Wohnhaus.

Das Video zeigte, wie L. unvermittelt angegriffen wurde. Er zog eine rund 20 Zentimeter lange Klinge und nahm die Verfolgung auf. Die zwei Männer – die Tiktoker Farray und Dibah – suchten das Weite, Skorp808 schrie ihnen nach: «Ihr Hu********! Ihr Fo****!» Mit gezücktem Messer und filmendem Handy verfolgte er die Männer in Zürich-Albisrieden. Dann brach der Livestream ab.

Skorp808 landete daraufhin in Untersuchungshaft. Gegen den Tiktoker wurde seither ermittelt. Wie Erich Wenzinger, Leiter der Kommunikation der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, Ende März auf Blick-Anfrage bekannt gab, wurde am 27. Januar 2025 Anklage gegen Giorgio L. erhoben. Die Vorwürfe: versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Drohung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit sowie verschiedene weitere Delikte.

Ob gegen die beiden anderen Männer ermittelt wird, die in den Livestream-Vorfall involviert waren, wollte die Staatsanwaltschaft gegenüber Blick damals nicht kommentieren, «da die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht überging», wie es in der Antwort hiess.

Am Freitag ist nun zumindest klar: Skorp808 wurde wegen der genannten Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Das berichtet «20 Minuten». Auf eine Verwahrung wird verzichtet.

Anklage gegen Skorp808

Dem Video vorausgegangen war ein Angriff Kellers auf L., bei dem er ihm an mehreren Stellen das Jochbein gebrochen hatte. Brian wurde für die Prügel-Attacke auf Giorgio L. Anfang Juni zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 4 Jahre und 4 Monate gefordert. Die gewalttätige Begegnung zwischen den beiden Streithähnen kam nicht aus dem Nichts. Seit Monaten lagen sich L. und Keller in den sozialen Medien in den Haaren.

Skorp808 erhob nach dem Faust-Angriff Anzeige, Keller wurde noch am selben Abend festgenommen. Die Tat wurde von einer Sicherheitskamera aufgezeichnet.

Damit dauerte Kellers Leben in Freiheit gerade einmal 171 Tage – erst Mitte November 2023 war er nach rund sieben Jahren aus der Haft entlassen worden.

Rund drei Monate nach dem Angriff auf Skorp808 wurde Keller aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft schrieb in einer Mitteilung: «Die Verteidigung hat nun um Entlassung ihres Klienten aus der Untersuchungshaft ersucht und unterbreitete der Staatsanwaltschaft verschiedene Ersatzmassnahmen, mit welchen der Wiederholungsgefahr für neue Straftaten begegnet werden soll.»

Die Auflagen umfassten demnach eine psychologische Therapie und eine sozialpädagogische Begleitung sowie ein Kontakt- und Rayonverbot zu Skorp808. Letzteres war für Keller leicht umsetzbar: Schliesslich wurde die U-Haft für Skorp808 verlängert. Diese Woche ging es vor Gericht.

*Name bekannt 

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