Dass sich die beiden nicht mal kannten, erscheine angesichts der schrecklichen Tat umso tragischer, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Mittwoch. «Die Tat hat das Leben des Geschädigten und seiner Familie unwiderruflich verändert».
Dem Richter war wichtig, dass der 23-jährige Beschuldigte anwesend ist. Ein Gesuch um Dispensation von der Urteilseröffnung lehnte er am Montag ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Geschädigte wäre bei dem Angriff am 24. März 2023 im Bezirk Andelfingen beinahe gestorben. Er leidet immer noch unter den Folgen der Attacke. Der Beschuldigte hatte über 30 mal auf ihn eingestochen. Weil der Angreifer in einer akuten Psychose gehandelt hatte, gilt er als schuldunfähig. Für das Gericht ist die Schuldunfähigkeit nicht selbst verschuldet.