Darum gehts
- Streit um Parkplätze in Hünenberg ZG: Neuer Eigentümer fordert 250'000 Franken
- Grundstück war jahrelang herrenlos, wurde zunächst für maximal 10'000 Franken angeboten
- Anwohner lehnen Kauf ab, wären bei altem Preis gesprächsbereit
Der Rebenweg in Hünenberg im Kanton Zug ist eine kleine Idylle. Doch die wird jetzt durch einen Streit um Parkplätze getrübt. Das berichtet die «Zuger Zeitung». Ein neuer Grundstückseigentümer fordert von Anwohnern 250'000 Franken für eine Parzelle mit viereinhalb Besucherparkplätzen.
Blick liegt das Schreiben vor. «Ich bitte Sie fortan davon abzusehen, ihr Fahrzeug auf meinem Grundstück abzustellen und spreche Ihnen gegenüber ein unmissverständliches Parkierungsverbot aus», heisst es darin. «Gleichwohl unterbreite ich Ihnen hiermit ein Angebot zum Kauf meines Grundstücks.» Der neue Grundstücksbesitzer behauptet darin, dass die Parkplätze dauerhaft von Anwohnern genützt würden – und nicht von Besuchern. Dies sei rechtswidrig.
Das mehrseitige Dokument datiert vom 4. Juni 2025. Eine erste Antwortfrist verstrich zum 13. Juni. Das Angebot sei ein «einmaliges Entgegenkommen», andernfalls würde das Grundstück anders genutzt oder an jemand anderen veräussert.
Wöchentliche Kontrollen?
Eine betroffene Anwohnerin empfindet das Schreiben vielmehr als Drohung und bezeichnet den Kaufpreis gegenüber der «Zuger Zeitung» als «jenseits von Gut und Böse». Die Vorgeschichte: Das Grundstück war jahrelang herrenlos, nachdem eine Baufirma es versehentlich nicht übertragen hatte. Den Anwohnern wurde es damals für maximal 10'000 Franken angeboten, sie verzichteten jedoch.
Der neue Eigentümer, der im Kanton St. Gallen ansässig ist, droht nun mit rechtlichen Schritten bei Nichtbeachtung des Parkverbots. Er plant wöchentliche Kontrollen durch einen Beauftragten aus Cham ZG.
St. Galler macht es wie Jonas Lauwiner
Die Anwohner lehnen den Kauf zu diesem Preis ab, wären aber bei einem ähnlichen Betrag wie früher gesprächsbereit. Sie betonen, dass das Grundstück nur als Besucherparkplatz genutzt werden darf. Der Vorfall wirft Fragen zu herrenlosen Grundstücken auf. Der Zuger Regierungsrat sieht laut «Zuger Zeitung» keinen akuten Handlungsbedarf, zeigt sich aber offen für gesetzliche Anpassungen.
Die Gemeinde Hünenberg hat vom Streit aus der Zeitung erfahren, wie sie auf Anfrage mitteilt. «Wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass ein respektvoller und sachlicher Austausch meist der beste Weg ist, um gemeinsam Lösungen zu finden», teilt Gemeindesprecherin Gabriela Kaufmann mit. Im Streit vermitteln will die Gemeinde nicht. Ein Kauf oder eine Aneignung des Grundstücks durch die Gemeinde würde nur erfolgen, «wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorläge».
Der neue Nachbar schweigt zum Zoff. Der Fall erinnert an Jonas Lauwiner, den selbsternannten «König der Schweiz», der sich auf den Erwerb herrenloser Grundstücke spezialisiert hat. Er besitzt mittlerweile Land in mehreren Kantonen. Und auch sonst gab es in der Vergangenheit immer wieder kuriose Streitigkeiten zwischen Anwohnern in der Schweiz. Drei weitere abstruse Fälle:
Kampfzone Kehrplatz in Turtmann VS
Mit einer kleinen Asphaltfläche in der Walliser Pfarrgemeinde musste sich sogar das Bundesgericht beschäftigen. Anwohner Paul Steiner (60) muss von seinem Grundstück jeweils rückwärts in die Quartierstrasse einfahren. Dies, weil die Grundstücksgrenze über den Quartiersplatz verläuft – und seine Nachbarin ihm ein Kehrplatz-Verbot erteilt hat.
Das Bundesgericht fällte ein Urteil, mit dem Steiner nicht zufrieden ist. «Das Resultat ist, dass wir und unsere Gäste nur einen schmalen Streifen des Platzes befahren dürfen», sagte er zu Blick.
Und die Nachbarin hat alles ganz genau im Blick. «Sobald man auch nur einen Millimeter auf den Boden der Nachbarin fährt, beschwert sie sich, macht Fotos.» Mittlerweile hat die Frau eine Mauer an der Grundstücksgrenze errichtet, Steiner will das aber nicht hinnehmen. Die Wendeplatzposse geht weiter.
Wintergarten-Zoff in Niederwangen BE
Weil die Nachbarin einen Wintergarten direkt über dem Lüftungsschacht der Waschküche von Verena Künzler (81) gebaut hat, gleicht diese einer Sauna. Wäsche trocknen ist hier nicht möglich – und das seit zwanzig Jahren. Die beiden Damen wollten das Ganze juristisch klären. Bloss: Die Einigung, dass die Nachbarin fortan die Glastür zu ihrem Wintergarten auflässt, wird von ihr nicht eingehalten, bemängelt Künzler gegenüber Blick. Auf Anfrage behauptet der Sohn der Nachbarin allerdings, seine Mutter würde die Tür seit über zehn Jahren permanent offen lassen. Ob der Streit der beiden betagten Damen jemals ein Ende findet? Unklar.
Bauzwist in Teufen AR
Auch der irre Nachbarschaftsstreit von Teufen AR machte schon Schlagzeilen. Der Zankapfel im dortigen Villenviertel: eine kleine Zufahrtsstrasse, die am Haus von Markus Heller (96) endet. Diese führt allerdings am Haus seines Nachbarn vorbei, der seit Jahren in den USA lebt.
Jeder Abschnitt des Privatsträsschens gehört dem Anwohner, an dessen Grundstück es vorbeiführt. Aber natürlich hat Heller ein Wegrecht, um zu seinem Haus gelangen zu können. Doch das interessierte Hellers Nachbarn wenig. Er beauftragte extra eine Baufirma aus dem Rheintal mit der Verschandelung der Zufahrt zu Hellers Grundstück. 17 Löcher, teils über 10 Zentimeter tief, klaffen auf einer Länge von 40 Metern im Asphalt. Am Ende und kurz bevor Markus Hellers Grundstück beginnt, stehen zwei einbetonierte Ölfässer, verankert mit Stahlträgern. Eine Versöhnung ist nicht in Sicht.