Die Staatsanwaltschaft Schwyz warnt vor Betrugs-E-Mails, die sich als offizielle Behördenschreiben ausgeben.
Foto: Keystone/Str
Darum gehts
- Staatsanwaltschaft Schwyz warnt vor betrügerischen E-Mails mit falschen Strafverfahrensbehauptungen
- Offizielle Schreiben erfolgen nur per eingeschriebener Post oder persönliche Überbringung
- Vier wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor solchen Betrugsversuchen werden genannt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Daniel MacherRedaktor News
Im Kanton Schwyz kursieren derzeit betrügerische E-Mails, in denen sich Kriminelle als Vertreter der Staatsanwaltschaft ausgeben. In den Mails wird behauptet, die Empfänger seien in ein Strafverfahren verwickelt.
Ziel der Täter: Sie wollen an dein Geld – oder direkt an deinen Computer. Entweder fordern sie Überweisungen auf Konten von Drittpersonen oder versuchen, dich unter einem Vorwand dazu zu bringen, eine Fernwartungssoftware zu installieren.
Wichtig zu wissen:
- Die Staatsanwaltschaft verlangt nie per E-Mail Geld.
- Sie fordert auch niemals den Zugriff auf deinen Computer.
- Offizielle Mitteilungen bekommst du immer eingeschrieben mit der Post – oder sie werden direkt durch die Polizei überbracht.
Darum gilt:
Nicht reagieren, nichts anklicken, keine Anhänge öffnen und keine Daten preisgeben!
Im Zweifel: Lösche die Nachricht und melde dich bei der nächsten Polizeistelle.