In einem Luzerner Alters- und Pflegeheim sollen zwei Lernende Bewohnerinnen und Bewohner heimlich gefilmt haben. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung».
Die beiden Fage-Lernenden werden beschuldigt, Aufnahmen von den Personen gefertigt zu haben, ohne dass diese etwas davon wussten. Anschliessend teilten sie die Videos in einem Gruppenchat. Wie die Zeitung unter Berufung auf eine anonyme Quelle schreibt, sollen sich die Jugendlichen auf den Aufnahmen teilweise über die dementen Bewohner lustig gemacht haben.
Geschäftsführer: «Ich war fassungslos»
Gegenüber der «Luzerner Zeitung» nimmt der Geschäftsführer des Betriebs Stellung: «Ich war fassungslos und erschüttert, als ich von den Vorfällen erfuhr. Und ich bin es immer noch.» Das vorgeworfene Verhalten der Lernenden sei inakzeptabel und respektlos, vor allem gegenüber wehrlosen Menschen. Er selbst habe die Videoaufnahmen nicht gesehen.
Mittlerweile wurden die beiden Beschuldigten von der Heimleitung freigestellt. Die Polizei sei umgehend informiert worden. Seit diesem Zeitpunkt haben die Jugendlichen keinen Kontakt mehr zu den Bewohnern und arbeiten nicht mehr in entsprechender Einrichtung, schreibt das Regionalblatt.
Ein Beispiel von Zivilcourage
Bekannt wurden die Vorfälle durch den mutigen Einsatz eines Mitschülers. Der Jugendliche hatte die Videoaufnahmen über den Gruppenchat gesehen. Sofort informierte er die Lehrpersonen, die dies umgehend weiterleiteten. Dies sagte eine Person aus dem Umfeld des Jugendlichen zu Blick. «Obwohl er wusste, dass ihn seine Mitschüler deswegen ausstossen oder als Whistleblower darstellen könnten, zögerte er nicht zu handeln.»
«Ich würde es sofort wieder machen», zitiert ihn die Quelle weiter. Dabei habe der Jugendliche keine einfache Zeit durchlebt. Die Quelle aus dem Umfeld betont weiter, wie wichtig Zivilcourage sei – besonders unter jungen Menschen, die sich bedingt durch Gruppendruck oft nicht äusserten. «Bitte nicht wegschauen. Solche Filme belasten und könnten jeden treffen.»
Strafverfahren eröffnet
Die Heimleitung kooperiere mit den Behörden, sagt der Geschäftsführer gegenüber der «Luzerner Zeitung». Zudem werde aufgeklärt, wie es dazu kommen konnte. Denn: Normalerweise gelten im Altersheim strenge Handy-Regeln. Die Mobiltelefone müssten entweder in der Garderobe oder im persönlichen Postfach deponiert werden.
Die Jugendlichen müssen sich nun gegenüber der Justiz verantworten. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.