3000 Franken von Opfer abgehoben
Walliser Polizei schnappt Telefonbetrüger in Bitsch

Die Kantonspolizei Wallis warnt vor «Schockanrufen», bei denen Betrüger sich als Bankangestellte ausgeben. Ein aktueller Fall zeigt, wie eine Frau zur Herausgabe ihrer Bankkarte und PIN überredet wurde, was zu einer Abhebung von 3000 Franken führte.
Publiziert: 16.05.2025 um 09:31 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2025 um 12:22 Uhr
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Die Kantonspolizei Wallis warnt vor «Schockanrufen», bei denen Betrüger sich als Bankangestellte ausgeben.
Foto: IMAGO/Zoonar

Darum gehts

  • Kantonspolizei Wallis warnt vor gefährlicher Betrugsmasche
  • Betrüger geben sich als Bankangestellte aus, um sensible Daten zu erhalten
  • Verdächtiger wurde festgenommen, nachdem er 3000 Franken abgehoben hatte
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Daniel MacherRedaktor News

Die Kantonspolizei Wallis warnt erneut vor einer gefährlichen Betrugsmasche, die als «Schockanruf» bekannt ist. Laut der Staatsanwaltschaft Wallis geben sich Betrüger als vertrauenswürdige Personen aus, um an sensible Daten und Wertsachen zu gelangen.

Ein aktueller Fall vom 13. Mai 2025 zeigt, wie raffiniert die Täter vorgehen. Eine Frau wurde von einer angeblichen Bankangestellten kontaktiert, die behauptete, verdächtige Transaktionen auf dem Konto der Angerufenen entdeckt zu haben. Um angeblich weiteren Schaden zu verhindern, wurde die Frau aufgefordert, ihre Bankkarte zu sperren.

Die Betrügerin wies das Opfer an, den PIN-Code auf einen Briefumschlag zu schreiben, die Karte hineinzulegen und diesen einer «beauftragten Person» zu übergeben. Kurz darauf erschien ein unbekannter Mann an der Haustür und nahm den Umschlag entgegen.

Frau meldete Vorfall umgehend

Der Täter hob wenig später 3000 Franken ab. Glücklicherweise meldete die Frau den Vorfall umgehend der Polizei. Dank des schnellen Handelns und der Aufmerksamkeit von Bankangestellten konnte der Verdächtige gegen 15 Uhr im Oberwallis lokalisiert und in Bitsch festgenommen werden.

Ermittlungen deuten darauf hin, dass der mutmassliche Täter bereits in anderen Kantonen aktiv war. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet. Es wird betont, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Die Polizei rät zur Vorsicht bei unerwarteten Anrufen, die zu schnellem Handeln drängen. Im Zweifelsfall sollten Betroffene auflegen und selbst bei ihrer Bank oder der Polizei nachfragen. Persönliche Daten oder Wertsachen sollten niemals an Unbekannte übergeben werden.

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