«Klar denkender und kalter Killer»
Tessiner wegen Mordes an Freund von Ex-Freundin verurteilt

Ein 44-jähriger Tessiner wurde in Lugano wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Mai 2023 den Freund seiner Ex-Partnerin bei einer Schule in Aurigeno erschossen.
Publiziert: 16.05.2025 um 18:06 Uhr
|
Aktualisiert: 16.05.2025 um 20:19 Uhr
1/7
Am Vormittag des 11. Mai 2023 fahren gleich mehrere Einsatzwagen der Kapo Tessin vor der Schule im Maggiatal vor.

Darum gehts

  • Tessiner wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
  • Tat ereignete sich bei einer Schule im Maggiatal
  • Täter schoss dreimal auf flüchtendes Opfer, einmal in den Rücken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Geschworenengericht hat am Freitag am Tessiner Strafgericht in Lugano den Tessiner Michele P.* (44) des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Mai 2023 den Freund seiner Ex-Partnerin, Davide K.* (†41) getötet.

Der Tod von Davide K. war auch eine Familientragödie. Der Tessiner hinterliess drei minderjährige Kinder, die nun Vollwaisen sind.

Bereits im Juli 2021 verloren diese Kinder ihre Mutter. Selena K.* (†29) wurde von ihrem neuen Luzerner Freund Julian P.* erstochen.

«Ungeheuerlichkeit dieser Tat»

Die Tat ereignete sich am 11. Mai 2023 bei der Schule Ronchini in Aurigeno im Maggiatal. Laut Anklageschrift schoss der Beschuldigte dreimal auf das vor ihm flüchtende Opfer, einmal in den Rücken und zweimal in die Schulter.

Es sei schwierig, Worte für die «Ungeheuerlichkeit dieser Tat» zu finden, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung in Lugano. Der Beschuldigte sei ein «klar denkender und kalter Killer». Er habe bei der Schule in Aurigeno wie ein Jäger auf sein Opfer gewartet, um zuzuschlagen.

Die Tatsache, dass seine von ihm getrennte Frau mit einem anderen Mann eine Beziehung begonnen hatte, habe der in Sizilien geborene Beschuldigte schlecht verkraftet, hielt der vorsitzende Richter fest. Der Grund dafür liege möglicherweise in seiner «kulturellen Herkunft».

Im Selbstmitleid gesuhlt

Der 44-Jährige habe einen «Machtverlust» erlitten und sich zu einem Verhalten, das in Richtung Stalking gehe, hinreissen lassen. Unter anderem war er seiner Frau und deren neuem Partner bis in ein Hotel in Rimini gefolgt.

Der Mann habe nicht aufgehört, sich im Selbstmitleid zu suhlen, habe nach der Trennung grosse Mengen an Alkohol und Marihuana zu sich genommen und sich auch selber verletzt. Dies alles habe er getan, um nach aussen hinzuzeigen, wie sehr er leide, sagte der vorsitzende Richter.

Seiner Aussage, er habe den Rivalen nur verletzen und ihm Angst einjagen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. «Dafür hätte eine falsche Pistole gereicht», bemerkte der vorsitzende Richter trocken. Auch seiner Beteuerung, er habe seinem Opfer «nur» in die Beine schiessen wollen, glaubten die Geschworenen und die Richter nicht.

Schlusspunkt seiner «Vendetta»

Der Mann habe mit «chirurgischer Präzision» geschossen, und zwar dreimal in die gleiche Höhe des Körpers seines Opfers. «Es besteht kein Zweifel, dass er schiessen und töten wollte», resümierte der Richter. Dies sei der Schlusspunkt seiner «Vendetta» - seiner Rache - gewesen. Er habe seiner ehemaligen Partnerin heimzahlen wollen, dass er wegen ihr litt.

Als Angehöriger der Feuerwehr hätte er Erste Hilfe leisten und die Ambulanz rufen können. Beides unterliess er. Auch dies zeige seine Kaltblütigkeit und seine «Klarheit» im Moment der Tat, hielt der vorsitzende Richter fest

Der 33-jährige Mitangeklagte, der dem 44-Jährigen die Tatwaffe verkauft hatte, wurde wegen mehrerer Delikte schuldig gesprochen, darunter der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Der Mann wurde zu einer unbedingten siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die 33-jährige Mitangeklagte, welche ihren damaligen Chef mit dem Verkäufer der Tatwaffe in Kontakt gebracht hatte, verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon ist ein Jahr unbedingt zu verbüssen und zwei Jahre bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

*Namen geändert

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Fehler gefunden? Jetzt melden