Sie soll Infos weitergegeben haben
Zürcher Vorzeigepolizistin verhaftet

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Sie nimmt Gewalttäter und Diebinnen fest und schreitet ein, wenn Personen bedroht werden. Aber auch bei der Polizei gibt es Menschen, die es mit der Gesetzestreue nicht ganz so genau nehmen.
Publiziert: 18.07.2025 um 18:28 Uhr
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Aktualisiert: 18.07.2025 um 18:35 Uhr
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Eine Polizistin der Stadtpolizei Zürich wurde verhaftet. Ihr werden Begünstigung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.
Foto: Pius Koller

Darum gehts

  • Zürcher Polizistin wegen Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Rechtspflege verhaftet
  • Mehrere Fälle von Fehlverhalten in Schweizer Polizei in letzten Jahren
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Angela RosserJournalistin News

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass eine Polizistin der Zürcher Stadtpolizei verhaftet wurde. Es bestehe der Verdacht auf strafbare Handlungen «gegen die Rechtspflege und die Amts- und Berufspflicht», schreibt der «Tages-Anzeiger». Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nannte gegenüber der Zeitung die konkreten Vorwürfe. Diese umfassen unter anderem Begünstigung und Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Darunter fallen beispielsweise die Beschaffung eines falschen Alibis oder das Beseitigen von Beweismitteln. Das Strafmass bei einer rechtskräftigen Verurteilung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Gefängnis. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Die verhaftete Polizistin wurde als «Polizeimodel» gehandelt – die Polizei warb mit ihr als Aushängeschild um neue Mitarbeitende.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Schweizer Polizeikorps mit Fehlverhalten in den eigenen Reihen zu kämpfen hat. Ein Blick zurück:

Zürcher Kantonspolizist dringt in versiegelten Tatort ein

Mitte Juni 2024 wurde ein Kadermitglied der Zürcher Kantonspolizei an seinem Arbeitsort verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, in ein versiegeltes Haus in der Zürcher Gemeinde Knonau im Säuliamt eingedrungen zu sein und Wertgegenstände entwendet zu haben. Das Haus war versiegelt, weil der 80-jährige Bewohner zwei Tage zuvor seine Frau (†78), die beiden Katzen und sich selber erschossen hatte. 

Stadtzürcher Polizist nimmt DJ mit auf Streife

Während fast vier Jahren zwischen Februar 2019 und November 2022 gab ein 42-jähriger Polizist einem befreundeten DJ geheime Informationen weiter. Zum Beispiel nachdem der DJ im Ausgang eine Frau kennengelernt und ihn gebeten hatte, mehr über sie herauszufinden. Gemeinsam waren sie auf der Polizeiwache, und der Polizist startete eine Abfrage im Polizeisystem. So fand er unter anderem den vollständigen Namen der Frau, ihren Geburtstag sowie auch ihre private Adresse heraus.

Mindestens dreimal nahm der Polizist seinen Freund auch auf Patrouille mit. Ohne Erlaubnis. Dabei erhielt der DJ Informationen zu laufenden Einsätzen und Zugriff auf den Polizeifunk. Die Informationen nutzte der DJ offenbar privat. Der Polizist wurde wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 15’000 Franken verurteilt und ist nicht mehr bei der Stadtpolizei beschäftigt.

Polizist plauderte zu viel aus

Ende Oktober 2024 musste sich ein 64-jähriger Zürcher Polizist vor Gericht verantworten, weil er über zwei Jahre hinweg sensible Polizeiinformationen an eine Angestellte der Gemeinde Obfelden weitergegeben hatte. «Heute Morgen früh war ich ab 5.30 Uhr in Obfelden (wir überwachten den Volg… deshalb topsecret)», soll es in einem Mail geheissen haben. Ausserdem schrieb er ihr auch, dass die Polizei einen Mann, der bei ihr im Block wohne, bei einem Raserdelikt erwischt habe. 

Trotz eines Strafbefehls mit bedingter Geldstrafe bestritt er eine Absicht und bezeichnete den Informationsaustausch als unproblematisch. Er zog mit einer Beschwerde bis vors Bundesgericht. Dieses verurteilte den Mann aber im Juni dieses Jahres zu einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken.

Gratis-Sex für Ex-Sittenpolizist in Zürcher Club

Ein ehemaliger Polizist der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte in Zürich wird beschuldigt, zwischen 2010 und 2013 Geschenke, Geld und kostenlosen Sex von einer Prostituierten angenommen zu haben. Er und ein Kollege kontrollierten die Frau regelmässig und nahmen Luxusartikel wie Kleider, Uhren, Elektronikgeräte sowie teure Einkaufsreisen an. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten Vorteilsnahme vor und fordert eine bedingte Geldstrafe von 12’000 Franken. Der Fall hängt mit Ermittlungen im Chilli’s-Skandal zusammen. Bei einer Razzia im November 2013 im Sexclub wurden mehrere Stadtzürcher Sittenpolizisten festgenommen.

Rassismus und Gewalt gegen Polizei

Auch wegen anderer Vergehen wurden Mitglieder der Polizei angezeigt, freigestellt und verurteilt. Die Basler Polizei zum Beispiel stellte Anfang Dezember 2024 einen Polizisten wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistischer Beschimpfungen und Nazi-Parolen frei. 

Racial Profiling und Urteil gegen die Schweiz

In einem Fall aus dem Jahr 2009 wurde ein damals 48-jähriger Polizist vom Zürcher Obergericht vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen. Der Polizist soll einen dunkelhäutigen Mann bei einer Personenkontrolle angegriffen und verletzt haben. Es habe hier aber kein Fall von Racial Profiling vorgelegen, entschied das Gericht.

Im Jahr 2024 kassierte die Schweiz eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR hiess die Beschwerde eines dunkelhäutigen Mannes gut, der 2015 gebüsst worden war, weil er sich einer Personenkontrolle verweigert hatte. Laut dem Urteil gab es in diesem Fall drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

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