Bis vor das Bundesgericht
Thurgauer wehrt sich gegen Roller-Busse – wegen 200 Franken

Ein Rollerfahrer aus dem Thurgau muss 200 Franken Busse zahlen, weil er sein Fahrzeug überladen hat. Er wehrte sich bis zum Bundesgericht dagegen – ohne Erfolg.
Publiziert: 07.08.2025 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 07.08.2025 um 12:20 Uhr
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Gegen die Busse wehrte sich der Mann bis vor das Bundesgericht – ohne Erfolg.
Foto: AFP

Darum gehts

  • Thurgauer Rollerfahrer muss 200 Franken Busse für überladenen Roller zahlen
  • Kartonabfälle, Golftasche, Segel und Kitebord unsachgemäss auf Roller transportiert
  • Gesamtkosten für den Fahrer: 200 Franken Busse plus 1200 Franken Gerichtskosten
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Thurgauer Rollerfahrer überlud bei einer Fahrt wortwörtlich das Fuder und muss eine Busse von 200 Franken zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Er transportierte Kartonabfälle, eine leere Kartonkiste, eine Golftasche, ein Segel und ein Kitebord.

Eigentlich wollte der Mann nur kurz zum Entsorgungszentrum und dann weiter zum Yachthafen. Er hatte vor dem Motorradkoffer auf dem hinteren Teil seines Sitzes eine Einkaufstasche mit Altkarton und oberhalb davon eine leere Kiste befestigt.

Auf der rechten Seite seines Rollers hatte er eine Golftasche und auf der linken eine Segeltasche festgemacht, indem er die Taschen jeweils an den Fussrasten, dem Sattel und dem Gepäckträger fixiert hatte. Das war zu viel, zu gefährlich und nicht sachgemäss, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil festhält.

Rechtsstreit kostet den Fahrer ein Vielfaches

Bereits das Thurgauer Obergericht war zum Schluss gelangt, dass die Fussrasten keine Ladeflächen seien und die Fixierung die Segel- und Golftasche nicht zu Seitentaschen mache. Der Kantonspolizei Thurgau war der Rollerfahrer im März 2021 auf seiner Entsorgungsfahrt aufgefallen. Sie hielt ihn an und dokumentierte Gefährt samt Ladung fotografisch.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann mit einem Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken. Unterdessen kostet die Angelegenheit den Fahrer ein Vielfaches. Zu den bisherigen Verfahrenskosten kommen nun noch die Gerichtskosten des Bundesgerichts von 1200 Franken hinzu.

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