Der Mann wird zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft St. Gallen in ihrem Strafbefehl schreibt. Hinzu kommen eine Busse und Gebühren von insgesamt 1350 Franken. Nebst dem Gewässerschutz habe er mehrfach gegen die Bestimmung über die Beförderung gefährlicher Güter verstossen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
700 Liter Diesel bestellte der Mann. Wegen einer zu wenig hohen Unterführung konnte der Tanklastwagen den Kraftstoff jedoch nicht bis zum Hof des Bestellers fahren. Deshalb entschied sich dieser, den Diesel für die letzten Meter vom Lastwagen in einen eigenen Tank umzufüllen und diesen auf der Heckgabel seines Traktors zu transportieren.
«Völlig unzureichend» sei der Tank gesichert gewesen, hält die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl fest. Dadurch habe er während der Fahrt zu wippen begonnen, sei schlussendlich umgekippt und von der Heckgabel gefallen.
Über den Asphalt seien so rund 500 Liter Diesel über einen Schacht in den Leibach und von dort in die Thur geflossen. Kleinstlebewesen seien verendet, Fische jedoch keine zu Schaden gekommen.