Neue Details zum Ablauf von tödlichem Badi-Unfall in La Chaux-de-Fonds NE
Bub von Staatsanwaltschaft vernommen

Nach dem tödlichen Badeunfall in einem Schwimmbad in La Chaux-de-Fonds gibt es neue Details zum Fall. Einem Bericht zufolge ist inzwischen unter anderem der Unfallhergang geklärt.
Publiziert: 14.08.2025 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 15.08.2025 um 06:32 Uhr
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In der Badi von La Chaux-de-Fonds ereignete sich am Dienstag ein tödlicher Unfall. Nun gibt es neue Details.
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Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Am Dienstag starb im Schwimmbad Mélèzes in La Chaux-de-Fonds NE ein Mann, nachdem ein Kind ihn bei einem Sprung von einem Sprungbrett getroffen hatte.

Wie «Le Temps» berichtet, wurde der Junge, der am tödlichen Unfall beteiligt war, inzwischen von der Neuenburger Staatsanwaltschaft vernommen. Das bestätigte der zuständige Staatsanwalt Nicolas Feuz der Zeitung.

Auch der Unfallhergang, zu dem es bislang nur Mutmassungen gegeben hatte, ist gemäss Feuz geklärt. Das Opfer sei demnach kein Badegast gewesen, der lediglich im Schwimmbecken geschwommen sei und sich im Bereich der Sprungbecken «verirrt» habe. «Der 67-Jährige sprang vom Sprungbrett, bevor das Kind sprang», so Feuz gegenüber «Le Temps».

Kind wohl unter zehn Jahre alt

Es gibt laut dem Staatsanwalt keine Hinweise darauf, dass die Bademeister ihrer Pflicht nicht nachkamen. «Im Gegenteil, sie haben sehr schnell reagiert, um dem Opfer zu helfen.»

Auch zu dem Jungen gibt es neue Details. Dem Bericht zufolge handelt es sich um ein Kind unter zehn Jahren. Es ist demnach nicht strafmündig. Das Jugendstrafrecht kommt nicht zur Anwendung.

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