Am Dienstag starb im Schwimmbad Mélèzes in La Chaux-de-Fonds NE ein Mann, nachdem ein Kind ihn bei einem Sprung von einem Sprungbrett getroffen hatte.
Wie «Le Temps» berichtet, wurde der Junge, der am tödlichen Unfall beteiligt war, inzwischen von der Neuenburger Staatsanwaltschaft vernommen. Das bestätigte der zuständige Staatsanwalt Nicolas Feuz der Zeitung.
Auch der Unfallhergang, zu dem es bislang nur Mutmassungen gegeben hatte, ist gemäss Feuz geklärt. Das Opfer sei demnach kein Badegast gewesen, der lediglich im Schwimmbecken geschwommen sei und sich im Bereich der Sprungbecken «verirrt» habe. «Der 67-Jährige sprang vom Sprungbrett, bevor das Kind sprang», so Feuz gegenüber «Le Temps».
Kind wohl unter zehn Jahre alt
Es gibt laut dem Staatsanwalt keine Hinweise darauf, dass die Bademeister ihrer Pflicht nicht nachkamen. «Im Gegenteil, sie haben sehr schnell reagiert, um dem Opfer zu helfen.»
Auch zu dem Jungen gibt es neue Details. Dem Bericht zufolge handelt es sich um ein Kind unter zehn Jahren. Es ist demnach nicht strafmündig. Das Jugendstrafrecht kommt nicht zur Anwendung.